Personalien
Gegen Christine Lagarde wird vorerst kein Anklageverfahren wegen Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel eingeleitet. Die Chefin des Weltwährungsfonds (IWF) konnte einen französischen Gerichtshof als "verdächtige Zeugin" verlassen.
27.05.2013
, 00:00 Uhr
Ihr wird vorgeworfen, als frühere Finanzministerin Frankreichs eine viel zu hohe Entschädigungszahlung zugelassen zu haben.