Personalien

Gegen Christine Lagarde wird vorerst kein Anklageverfahren wegen Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel eingeleitet. Die Chefin des Weltwährungsfonds (IWF) konnte einen französischen Gerichtshof als "verdächtige Zeugin" verlassen.

Ihr wird vorgeworfen, als frühere Finanzministerin Frankreichs eine viel zu hohe Entschädigungszahlung zugelassen zu haben.

(RP)
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