Düsseldorf OLG Düsseldorf bestraft Süßwaren-Kartell

Düsseldorf · Das Bußgeld: insgesamt 21,3 Millionen Euro - gegen vier Firmen, den Verband BDSI und Einzelpersonen.

Die Bezeichnung scheint schon deshalb unverdächtig, weil sie so herrlich formell-verkrustet klingt. Aber: Den Arbeitskreis Konditionenvereinigung des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) hat es beim Branchenverband offiziell nie gegeben. Dahinter verbirgt sich ein Bündnis, das nach Überzeugung des Bundeskartellamtes vor Jahren wettbewerbswidrig Informationen über Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel ausgetauscht hat - zu Lasten des Verbrauchers. Fast 20 Millionen Euro Bußgeld waren die Folge. Einige Beschuldigte wie Katjes, Kraft, Ritter und Nestlé zahlten; andere legten gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein - und scheiterten jetzt.

Die Firmen de Beukelaer-Griesson, Bahlsen, Feodora und CFS Brands, der BDSI und einzelne Mitarbeiter der Beteiligten müssen insgesamt 21,3 Millionen Euro zahlen. Sie seien wegen des "kartellrechtswidrigen Austausches von Informationen" verurteilt worden, sagte ein OLG-Sprecher gestern auf Anfrage unserer Redaktion. Den Beschwerdeführern bleibt jetzt noch der Gang zum Bundesgerichtshof.

Das Bußgeld verteilt sich folgendermaßen: Bahlsen zahlt 8,5 Millionen Euro, bei Griesson de Beukelaer sind es sieben Millionen Euro, auf CFP Brands entfallen fünf Millionen, auf Feodora etwa 500.000 Euro, auf den Verband 130.000 Euro. Den Rest zahlen sechs Mitarbeiter, die am Informationsaustausch beteiligt gewesen sein sollen. Dass die Gesamtstrafe allein für die Beschwerdeführer höher ausfällt als zuvor die Kartellamtsstrafe für alle Beteiligten zusammen, hat folgenden Grund: Das Gericht nimmt als Bemessungsgrundlage für das Bußgeld den Konzernumsatz (also auch den auf den Absatzmärkten außerhalb Deutschlands), während das Kartellamt damals nur die Erlöse am deutschen Markt zugrunde legte. Die Methode, die das OLG anwendet, ist aber höchstrichterlich bestätigt worden.

Die Beschuldigten haben sich gegen die Vorwürfe des Kartellamtes stets gewehrt und immer von einem allgemeinen Informationsaustausch gesprochen. Davon konnten sie das Oberlandesgericht aber nicht überzeugen.

Ein Einziger aus dem Kreis der Verdächtigen ist übrigens der Kartellstrafe damals entgangen. Der Schokoriegel-Hersteller Mars Deutschland, der auch einen Standort in Viersen hat, hatte sich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt und ging somit straffrei aus. Der Schokoladen-Produzent Ritter hatte ursprünglich ebenfalls Beschwerde eingelegt, diese aber später zurückgezogen. Der Grund: Die Schwaben wollten den Streit nicht weiter ausfechten, weil sie das Risiko scheuten, bei einer Niederlage vor Gericht ein weitaus höheres Bußgeld zahlen zu müssen. Ritter musste schließlich etwa sechs Millionen Euro überweisen.

(RP)
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