Immobilien Scholz´ Grundsteuerpläne provozieren die CSU

Berlin · Der Finanzminister sei beratungsresistent, lautet der Vorwurf der Bayern. Eine Kabinettsbefassung vor dem Sommer steht damit infrage.

 Finanzminister Olaf Scholz (SPD) fährt bei der Grundsteuer einen knallharten Kurs gegenüber dem Koalitionspartner.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) fährt bei der Grundsteuer einen knallharten Kurs gegenüber dem Koalitionspartner.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

In der Union wächst der Unmut über den harten Kurs von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bei der Reform der Grundsteuer. Scholz habe seinen Gesetzentwurf für die Neubewertung der 36 Millionen Grundstücke in Deutschland nicht wie üblich zunächst mit dem Kanzleramt abgestimmt, bevor er ihn an die übrigen Ministerien verschickte, lautet der Vorwurf aus der Union. Nun sei die Sache festgefahren, weil vor allem die CSU in Bayern den Plänen von Scholz grundsätzlich nicht zustimmen werde. Daher verzögere sich die Kabinettsbefassung.

Dabei drängt die Zeit: Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung vorgegeben, die Neuregelung der Grundsteuer spätestens bis Ende des Jahres ins Gesetzblatt zu bringen. Es hatte 2017 geurteilt, die bisherige Festlegung der Grundsteuer sei verfassungswidrig. Der Festlegung der Steuer liegen in Ostdeutschland noch Grundstückswerte von 1935 und in Westdeutschland von 1964 zugrunde. Das kann dazu führen, dass nebeneinander liegende Immobilien noch heute völlig unterschiedlich besteuert werden, weil sich die Grundstückswerte vor Jahrzehnten unterschieden hatten. Nun sollen alle Grundstücke bis zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.

Scholz plädiert für ein wertabhängiges Modell: Wer eine teure Immobilie in gefragter Lage besitzt, soll mehr Grundsteuer bezahlen müssen als in peripheren Lagen. Deshalb soll die Grundsteuer künftig vor allem nach dem Bodenwert und der durchschnittlich erzielten oder fiktiven Miete berechnet werden. Dies dürfte aber dazu führen, dass vor allem Immobilienbesitzer in großen Städten teils erheblich mehr Grundsteuer werden bezahlen müssen als bisher. Das will die Union verhindern. Vor allem die CSU propagiert ein reines, wertunabhängiges Flächenmodell, wonach sich die Steuer fast ausschließlich nach der Größe eines Grundstücks bemessen würde. Die CSU will daher eine Öffnungsklausel im Gesetz durchsetzen: Jedes Bundesland soll selbst bestimmen dürfen, welche Besteuerungsmethode es künftig anwendet.

Scholz hat zugesagt, die Öffnungsklausel prüfen zu lassen. Am 10. Mai soll es dazu eine Expertenanhörung in seinem Ministerium geben, an der neben Verfassungsjuristen auch Ländervertreter teilnehmen. Das CSU-geführte Bundesinnenministerium war bereits im März zu dem Schluss gekommen, dass eine Länderöffnungsklausel verfassungskonform sei. „Der Bund kann entweder durch ein Freigabegesetz oder die Aufnahme einer Öffnungsklausel den Ländern einen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum für eine abweichende Gesetzgebung einräumen“, heißt es in einem Ministeriumspapier, das unserer Redaktion vorliegt. Eine grundlegende Neukonzeption der Grundsteuer, wie sie Scholzt vorschwebt, sei dagegen nicht verfassungskonform. „Sie ist nach derzeitiger Verfassungslage den Ländern vorbehalten“, heißt es.

„Der Gesetzentwurf wird definitiv in dieser Fassung nicht ins Kabinett gehen“, sagte CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach. Scholz setze darauf, dass die Kommunen ihre Hebesätze senken, damit sich das Grundsteueraufkommen nach der Neubewertung der Grundstücke insgesamt in einer Kommune nicht erhöhe. „Der Bund hat aber überhaupt nicht in der Hand, ob und wie stark die Kommunen ihre Hebesätze senken werden“, sagte Michelbach. ASuch viele potenzielle SPD-Wähler in den Städten würden nicht verstehen, „warum sie wegen Scholz deutlich mehr Grundsteuer werden zahlen müssen“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Abschied vom Auto
Kommentar zur sinkenden Anzahl der Führerscheine Abschied vom Auto