Düsseldorf Staatsbedienstete bangen um Zusatzrente

Düsseldorf · Der Tarifstreit im öffentlichen Dienst verschärft sich wegen eines Streits um die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung.

Gestern waren es die Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf, heute sind die Lehreinrichtungen in den Regierungsbezirke Detmold und Köln dran, morgen in Arnsberg und Münster. Eine Warnstreikwelle trifft die NRW-Schulen. Als Grund wird in erster Linie die geforderte Eingruppierung der angestellten Lehrer genannt. Doch es gibt noch einen weitaus größeren Konflikt, der sich anbahnt und nicht nur die Pädagogen betrifft: der Streit um die betriebliche Altersversorgung aller Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.

Per Tarifvertrag haben sich die Arbeitgeber verpflichtet, für die Angestellten zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes (VBL) und der Länder oder der kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Damit sollte ursprünglich der Abstand zu den Pensionen der Beamten ausgeglichen werden. Für die alten Bundesländer, die Kommunen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und in Teilen von NRW ist das System umlagefinanziert: die 1,5 Millionen Arbeitnehmer im VBL-System von heute zahlen für die eine Million Rentner von heute. Im Abrechnungsgebiet Ost der VBL ist das System kapitalgedeckt: Was die 330 000 Versicherten einzahlen, wird von den Versicherern angelegt und ein zugesicherter Betrag ab Renteneintritt ausgezahlt.

"Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst steht vor den gleichen Herausforderungen wie alle betrieblichen und privaten Alterssicherungssysteme", sagt der Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD). Die zum Glück gestiegene Lebenserwartung führe dazu, dass die Betriebsrenten vier bis sechs Jahre länger gezahlt werden als noch zur Jahrtausendwende berechnet. Zudem sei die langfristige Zinserwartung dramatisch gesunken. "Die TdL bekennt sich zu einer Zusatzversorgung auf nach wie vor hohem Niveau. Die Arbeitgeber haben deshalb bereits mehrfach signalisiert, dass sie bereit sind, mehr als die Hälfte der Mehrkosten zu übernehmen, die durch die veränderten Rahmenbedingungen entstehen", so Bullerjahn. Es sei erforderlich, dass sich die Gewerkschaften ihrer vertraglich zugesagten Verantwortung für die Zusatzversorgung stellen. "Wenn sich Rahmenbedingungen objektiv verändert haben, ist es unvermeidbar, dies auch bei der Leistungsbemessung zu berücksichtigen."

Laut Gewerkschaft Verdi verlangen die Arbeitgeber in den Verhandlungen, dass sie bei der Umlagefinanzierung statt bislang 6,45 Prozent künftig nur noch vier Prozent einzahlen. Verdi-Rentenexperte Oliver Dilcher erklärt das so: "Die Arbeitgeber argumentieren damit, dass die Beschäftigten älter werden - also mit einem sogenannten biometrischen Risiko." Die Gewerkschaften sehen dieses allerdings bereits zum Teil durch die Rente mit 67 abgesichert. Zudem hätten die Versorgungskassen in den vergangenen Jahren mit 9,3 Milliarden Euro genügend Rücklagen angespart, die für die Finanzierung der biometrischen Risiken eingesetzt werden könnten, so Dilcher. Zudem stört sich Verdi daran, dass die Arbeitgeber künftig nur noch eine Beitragszusage, aber keine Leistungszusage geben wollen.

Erst wenn das Thema geklärt ist, wollen die Länder über Gehalt reden. In diesem Bereich plädiert vor allem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft für eine Eingruppierung der Lehrer. Sie argumentieren mit dem Lohnabstand zwischen Angestellten und Beamten: Während ein angestellter, 45-jähriger, verheirateter Gymnasiallehrer mit zwei Kindern netto auf 2775,86 Euro kommt, erhält sein beamteter Kollege unter denselben Voraussetzungen nach Abzug der Krankenversicherung 2846,01 Euro.

(maxi)
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