Düsseldorf Oberster Datenschützer in NRW warnt vor Video-Überwachung

Düsseldorf · Auf zwei zunehmende Risiken für die Privatsphäre der Bürger hat der Landesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Lepper, bei der Vorstellung seines Berichtes für 2013/14 aufmerksam gemacht. So würden immer mehr Videokameras zur Überwachung von Häusern oder Straßen aufgestellt, obwohl dies häufig verboten sei.

Außerdem würden Versicherer ihre Kunden zunehmend drängen, Daten über sich preiszugeben und sich sogar teilweise digital überwachen zu lassen, um bessere Versicherungsbedingungen zu erhalten. "Es gibt immer individuellere Versicherungsverträge", sagte Lepper und fügte hinzu: "Aber wenn Versicherer das Fahrverhalten der Kunden erfassen wollen, ist größte Vorsicht geboten."

Zum Thema Videoüberwachung verwies der Verwaltungsjurist darauf, es gebe enge Grenzen für deren Erlaubnis im öffentlichen Raum. So dürfe selbst die Polizei Plätze nur digital aufnehmen, wenn sie ein Gefahrenpunkt seien. Dagegen sieht er es als äußerst fragwürdig an, wie Schwimmbäder, Fitnesscenter oder Verwaltungen immer ausgefeiltere Videokameras einsetzen, nur um scheinbare Sicherheitsprobleme zu lösen.

Denn grundsätzlich greife Videoüberwachung in das Recht eines jeden ein, selbst über die eigenen Daten, auch Bilddaten, zu bestimmen. In einer gestern verteilten Broschüre warnte die Behörde zusätzlich auch Privatpersonen davor, Videokameras zu intensiv für die Sicherheit ihres Hauses einzusetzen, sofern dabei auch angrenzende Grundstücke ins Visier genommen würden: "Das Hausrecht des Eigentümers endet an der Grundstücksgrenze." Die Sammlung und Verarbeitung von Daten im privaten Sektor habe gigantische Ausmaße angenommen, sagte Lepper.

Um das Schutzniveau zu erhöhen, hat Nordrhein-Westfalen ein Datenschutzsiegel eingeführt, das Unternehmen erhalten, die eine freiwillige Prüfung durch Externe bestehen. Die Selbstverantwortung der Wirtschaft, aber auch der Verwaltung, sei für den Datenschutz enorm wichtig. Sie drohe allerdings durch die aktuell geplante EU-Datenschutzreform geschwächt zu werden, warnte Lepper. So könne es passieren, dass es künftig keine Datenschutzbeauftragen in den Unternehmen mehr geben müsse. Als Ergebnis seien dann viel größere Verstöße gegen die Persönlichkeitsrechte denkbar.

Lepper warnte auch davor, dass öffentliche Institutionen mit den Bürgern über Facebook kommunizieren. Niemand wisse, was der US-Konzern mit den dabei gesammelten Daten anfange. Es könne also sein, dass Facebook nur anhand des Aufrufens von Informationen wisse, welche Probleme ein Bürger habe.

(RP)