Düsseldorf NRW will "herrenlose" Konten aufspüren

Düsseldorf · Banken sollen Konten, deren Besitzer sich lange nicht meldeten, zentral melden. Das kann dem Land Geld bringen.

Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) will die Geldhäuser Deutschlands zwingen, die Kontodaten von Depots offenzulegen, die seit vielen Jahren nicht mehr bewegt wurden. Damit soll es nicht länger Zehntausende Konten geben, die trotz des Todes ihrer Besitzer noch "herrenlos" bei den Banken liegen. Als Option zu einer bundesweiten Reform könnte es auch einen automatischen Abgleich zwischen einem zentralen Sterberegister und einem zentralen Kontoverzeichnis geben.

Nach Schätzung des Landes würden so bundesweit rund zwei Milliarden Euro aufgespürt, die den Banken derzeit als quasi sichere Rücklagen zur Verfügung stehen. Die Geldhäuser halten wenig von dem Vorschlag. Dagegen unterstützt der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) die Idee. Es gäbe in vielen Ländern Europas bereits ein Meldesystem für solche Konten, erklärte der VDEE-Sprecher. Im Moment sei es Erbermittlern oder Nachlasspflegern nicht möglich, sichere Informationen über den Umfang von Vermögen bei Banken zu erhalten.

Der Bankenverband sieht es anders: Erben einer Person könnten sich jederzeit an den Bankenverband als Zusammenschluss der Privatbanken, den Sparkassen und Giroverband sowie an den Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken wenden. Sie würden über diese dreifache Anfrage erfahren, ob der Verstorbene bei einem der vielen hundert Geldinstitute ein Konto hatte. "Die Vorlage des Erbscheines ist notwendig" erklärt Sprecher Lars Hofer. "Dann erhalten die Erben die Informationen."

Dem Land NRW geht es aber nicht um Transparenz bezüglich typischer Erbfälle. Herrenloses Vermögen gelte es aufzuspüren, um den Gläubigern von Toten besser zu ihrem Recht zu verhelfen. So argumentiert Walter-Borjans in einer Vorlage für den Landtag. Denn es kommt oft vor, dass Erbschaften wegen Überschuldung ausgeschlagen werden - aber nicht alle Bankkonten werden dann auch zur Begleichung automatisch gefunden.

Gleichzeitig würde das Land selber von einem zentralen Register profitieren: Bei Menschen, bei denen es keinen Erben gibt, fällt das Eigentum dem Bundesland zu, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. 2012 kamen so 6,6 Millionen Euro aus 977 "Fiskalerbschaften" zusammen - die Tendenz ist stark steigend, weil immer mehr Bürger keine Kinder haben.

Die politische Bewertung des Vorganges ist für Walter-Borjans klar: "Es kann nicht sein, dass die Banken Geld bunkern, das ihnen nicht zusteht." Der Bankenverband meint, jedes Kreditinstitut würde Nachforschungen anstellen, wenn Post eines Inhabers nicht zugestellt werden kann. Das Vermögen für die Erben würde immer "erhalten".

Der Bundesfinanzhof bewertete den Vorgang eindeutig, berichtet der Bankenverband: Wenn ein Konto 30 Jahre praktisch nicht bewegt wird und der Inhaber nicht zu finden ist, muss die Bank das Geld als Gewinn versteuern.

(RP)
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