Düsseldorf NRW korrigiert Tariftreuegesetz

Düsseldorf · Neues Verfahren soll Auftragnehmer des Landes deutlich entlasten.

Die rot-grüne Landesregierung will ihr umstrittenes Tariftreuegesetz korrigieren. Wie NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin gestern ankündigte, sollen die meisten Bagatellgrenzen, ab denen das Gesetz überhaupt greift, von 500 auf 5000 Euro angehoben werden. Zudem werde das Bestbieterprinzip eingeführt: Nur Anbieter, die bei einer Ausschreibung des Landes auch tatsächlich den Auftrag erhalten, müssen künftig im Nachhinein nachweisen, dass sie die komplizierten neuen Vergaberechtlinien einhalten können.

Mit dem Gesetz, dessen erste Fassung seit 2012 gilt, will die Landesregierung die Einhaltung diverser sozialer und ökologischer Standards bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sicherstellen. So sollen die Aufträge nur an Unternehmen gehen, die einen Mindestlohn leicht oberhalb des allgemein gültigen Mindestlohns von 8,50 Euro zahlen. Ebenfalls müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie und ihre Zulieferer strenge Umwelt- und Frauenförderungsquoten erfüllen. Die Vorgaben für den Mindestlohn und die Frauenförderung sollen nicht verändert werden. Sie liegen bei einem Auftragswert von 20.000 (Mindestlohn) und 50.000 (Frauenförderung) Euro.

Laut Duin entlasten die Neuregelungen, die voraussichtlich ab 2017 in Kraft treten, die Wirtschaft um 28,2 Millionen Euro. Auch die auftragvergebende Verwaltung werde durch verschiedene Vereinfachungen des Gesetzes entlastet. Im Gespräch sei auch, eine zentrale Prüfstelle einzurichten, die pauschale Qualifizierungs-Siegel an Unternehmen vergebe. Wer das Siegel hat, gilt dann für ein oder zwei Jahre als "vergabegesetz-konform" und muss in dieser Zeit keine Nachweise für Ausschreibungen erbringen.

Die NRW-Wirtschaft begrüßt die Neuregelungen, hätte sich aber wesentlich höhere Bagatellgrenzen gewünscht. "Wir sehen das verhalten positiv", sagte Matthias Mainz von der IHK NRW.

(tor)
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