Zahlreiche Angebote aus der Schweiz NRW könnte mehr Steuer-CDs kaufen

Düsseldorf · NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) rät Steuerhinterziehern, sich selbst anzuzeigen. Derzeit würden den Behörden ständig neue Datenträger angeboten. Schon jetzt hätten die Nachzahlungen deutlich zugenommen.

Fragen und Antworten zu den Schweizer Steuer-CDs
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Foto: dpa, Julian Stratenschulte

Der Kauf von Steuer-CDs bleibt ein wichtiges Instrument des Landes im Kampf gegen Steuersünder. In der Düsseldorfer Staatskanzlei hieß es, den NRW-Finanzbehörden würden oft neue Datenträger aus der Schweiz angeboten.

Zugleich bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, dass es kein Ermittlungsverfahren gegen einen Notar am Niederrhein gebe, der bei einem CD-Ankauf als Zwischenhändler agiert habe. Das hatte die Schweiz gefordert. "Das Rechtshilfeersuchen wurde geprüft", sagte der Sprecher.

Es hätten sich aber keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen ergeben. Die Praxis der CD-Käufe sei nicht zu beanstanden, solange die Verkäufer nicht angestiftet würden.

Nach dieser Rechtsauffassung sind nun weitere CD-Ankäufe wahrscheinlich. "Die Angebote von CDs mit Steuer-Daten werden eingehend geprüft", sagte eine Sprecherin von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD).

Die Zahl der Selbstanzeigen in NRW lag im Herbst vergangenen Jahres bei rund 6000 Fällen. "Viele deutsche Schwarzgeld-Anleger in der Schweiz sind zu Hause ansonsten unbescholtene Personen", sagte Walter-Borjans unserer Zeitung. "Sie sollten sich angesichts der aktuellen Ereignisse gut überlegen, reinen Tisch zu machen, ihren Steuerberater zu konsultieren und von der Möglichkeit der Selbstanzeige Gebrauch zu machen", meint der Minister.

Das Land NRW hat seit 2010 mehrfach Daten von Steuersündern angekauft. "Sie haben bisher zu erheblichen Steuernach- und Strafzahlungen geführt", sagte Walter-Borjans. Bislang seien rund 300 Millionen Euro eingenommen worden. Lukrativ seien auch Vergleiche gewesen, die bislang mit Schweizer Banken geschlossen wurden. "Die von der Credit Suisse mit der Staatsanwaltschaft vereinbarte Einstellung der Ermittlungen gegen Zahlung von 150 Millionen Euro im Jahr 2011 ist in frischer Erinnerung", so Walter-Borjans.

Der Finanzminister erneuerte seine Kritik an dem geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz. Der Vertragsentwurf gewähre Steuerhinterziehern eine Frist bis zum 1. Januar 2013, in der Transfers von Schweizer Konten ins Ausland keiner Nachbesteuerung unterliegen. Somit sei noch bis zum Jahresende Zeit, Schwarzgeld in andere Steueroasen zu schaffen.

Union und FDP sprachen sich hingegen für ein Steuerabkommen aus. Rechtsstaatliche Verträge seien eine bessere Lösung als der umstrittene Ankauf von CDs, hieß es bei der Union.

(RP/nbe/csi)
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