Düsseldorf NRW-Kodex für bessere Kontrolle von Staatsfirmen

Düsseldorf · Der neue Kodex für die Führung von NRW-Staatsunternehmen sieht neben einer Rekord-Frauenquote auch strengere Vorgaben für die Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern vor.

Der neue Kodex für die Führung von NRW-Staatsunternehmen sieht neben einer Rekord-Frauenquote auch strengere Vorgaben für die Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern vor.

"Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben ( . . . ) sowie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens", heißt es in dem "Public Corporate Governance Kodex" (PCGK), den die Landesregierung heute im Finanzausschuss des Landtages vorstellt (siehe Titelseite). Damit will die Landesregierung offenbar Missständen wie bei der Ex-Landesbank WestLB vorbeugen, die ihren Vorständen auch dann noch hohe Millionengehälter gezahlt hat, als das Institut wegen diverser Management-Fehler längst in eine dramatische Schieflage geraten war. Abfindungen sollen künftig den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten.

Gepflogenheiten wie zu Zeiten des ehemaligen NRW-Minsterpräsidenten Peer Steinbrück (SPD), der wegen seiner seltenen Teilnahme an den Sitzungen des WestLB-Kreditausschusses schon scharf kritisiert wurde, will der PCGK künftig ausschließen. "Die Mitglieder des Überwachungsorgans haben ihr Mandat persönlich auszuüben. Sie dürfen ihre Aufgaben nicht durch andere wahrnehmen lassen", heißt es in dem Regelwerk, "jedes Mitglied (...) soll darauf achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht." Außerdem sollen die Landesvertreter in den Kontrollgremien "in der Regel nicht mehr als fünf Mandate in Überwachungsorganen gleichzeitig wahrnehmen", so der Kodex. Damit setzt die Landesregierung auch ihre eigenen Mitglieder unter Druck. Begreift man auch Posten in Kuratorien wie etwa der Krupp-Stiftung als "Überwachungsorgane", war zum Beispiel die nordrhein-westfälische -Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) Ende vergangenen Jahres noch Mitglied in 14 solcher Gremien. Ihre Stellvertreterin Sylvia Löhrmann (Grüne) brachte es auf acht solcher Mandate.

Fachleute wie der Düsseldorfer Corporate-Governance-Experte Peter Dehnen begrüßen den neuen Kodex der Landesregierung. Allerdings kritisiert der Vizepräsident der Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland auch mehrere Punkte. Zum Beispiel die mangelnde Erfolgskontrolle: "Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle der Einhaltung des Kodex und welche Konsequenzen ergeben sich aus dessen Nichtbeachtung?"

Ohne klare Aussagen dazu befürchtet Dehnen, dass der PCGK zum Papiertiger verkommt. Außerdem sind ihm die Vorgaben für die Qualifizierung der Kontrollgremien zu unscharf. "Wenn die Überwachung die eigentliche Aufgabe ist, dann muss jedes einzelne Mitglied über ausreichende Kontrollkompetenz verfügen. Das müsste so auch im Anforderungskatalog stehen", sagt Dehnen. Erst dann sei das Land verpflichtet, die Qualifikation seiner Entsandten in die Aufsichtsräte der Unternehmen auch nachweisen zu müssen.

(RP)
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