Düsseldorf NRW-Finanzminister Walter-Borjans in der Kritik

Düsseldorf · Der Kauf der Bundesanteile am Duisburger Hafen wird für den SPD-Politiker zum politischen Risiko.

Der Kauf der Bundesanteile am Duisburger Hafen durch das Land NRW wirft neue Fragen auf. Fielen zunächst nur die widersprüchlichen Erklärungen des NRW-Finanzministeriums zur Finanzierung auf, gerät NRW-Finanzminister Walter-Borjans (SPD) nun auch bei dem Versuch, die Widersprüche zu erklären, in Erklärungsnot. "Auch nach der Antwort des Finanzministeriums bleibt es dabei, dass die Öffentlichkeit hinsichtlich der Haushaltswirkungen in die Irre geführt wurde", sagt Marcus Optendrenk. Der finanzpolitische Sprecher der CDU im NRW-Landtag will das Thema am 19. September im Haushalts- und Finanzausschuss neu aufrollen.

Am 17. Juli erklärte der NRW-Finanzminister, dass der Kauf "aus liquiden Mitteln der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes finanziert wird und den Landeshaushalt nicht belastet". Am 15. August räumte das NRW-Finanzministerium ein, dass die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft (BVG) wegen des Kaufs der Hafenanteile nun doch mit zehn Millionen Euro aus dem Landeshaushalt ausgestattet werden muss, weil sie sonst anderen Verpflichtungen nicht nachkommen kann: "Nach dem Erwerb der Bundesanteile an der Duisburger Hafen AG wird die BVG über keine nennenswerte Liquidität mehr verfügen. Um bestehende Risiken aus dem Verkauf der Anteile an der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) im Jahr 2008 aufgrund einer vereinbarten Steuerklausel abzudecken, benötigt die BVG eine Kapitalzuführung von zehn Millionen Euro."

Optendrenk hat das Finanzministerium gebeten, den Widerspruch aufzuklären. In der schriftlichen Antwort erklärt das Ministerium jetzt, dass die zehn Millionene Euro, die der BVG angeblich gar nicht für den Hafen, sondern nur für die LEG-Risiken zugeführt werden, wahrscheinlich gar nicht gebraucht werden. "Offen ist, ob die Forderungen auf die BVG zukommen werden. (. . .) Das Finanzministerium ist jedoch davon überzeugt, dass dieser Fall nicht eintreten wird." Darf das Land der BVG unter diesen Umständen überhaupt die zehn Millionen Euro überweisen?

Laut Optendrenk darf es das nicht, weil Ausgaben erst dann verplant werden dürfen, wenn sie "etatreif" sind. Dafür müssen sie zumindest absehbar sein. Pikant: Walter-Borjans hat diese Rechtsauffassung auch schon selbst vertreten. Allerdings in anderem Zusammenhang: Im Februar 2012 stritt er mit der CDU über die Notwendigkeit, mehr Geld für die Abwicklung der WestLB einplanen zu müssen. Walter-Borjans begründete seine ablehnende Haltung in einem Schreiben vom 29. Februar 2012 so: "Ausgaben und voraussichtlich benötigte Verpflichtungsermächtigungen sind (. . .) nur zu berücksichtigen, sofern diese zur Erfüllung der Ausgaben des Landes in dem Haushaltsjahr notwendig sind."

(RP)
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