Düsseldorf Länder wollen Selbstanzeige einschränken

Düsseldorf · Der NRW-Finanzminister will, dass Steuerhinterzieher für den gesamten Zeitraum ihre Steuern nachzahlen müssen. Sein bayerischer Kollege will den Strafzuschlag auf zehn Prozent verdoppeln und eine Höchstgrenze einführen.

Für Steuerhinterzieher soll es ungemütlicher werden. So wollen die Finanzminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen die Selbstanzeige künftig deutlich einschränken. Norbert Walter-Borjans (SPD) will die bisherige Verjährungsfrist abschaffen. "Steuerhinterzieher sollten in Zukunft für den gesamten Zeitraum die hinterzogenen Steuern erklären und nachzahlen müssen", sagte er der "Bild am Sonntag". Man sollte so schnell wie möglich zu einer Verschärfung der Gesetze und damit zu mehr Gerechtigkeit kommen. Das könne schon in diesem Jahr sein.

Derzeit gilt, dass Steuervergehen steuerrechtlich nach zehn Jahren verjähren, strafrechtlich aber bereits nach fünf Jahren. Wer eine Selbstanzeige stellt, muss daher bislang nur zu den strafrechtlich unverjährten Steuer-Straftaten der letzten fünf Jahre vollständige Angaben machen, um in den Genuss der Strafbefreiung zu kommen. Nur bei besonders schweren Fällen sind bislang auch Angaben zu den vergangenen zehn Jahren erforderlich.

Die Berufung auf verjährte Taten fänden ehrliche Steuerzahler besonders ärgerlich, sagte der NRW-Finanzminister und spielt damit auf den Fall von Alice Schwarzer an. Die Frauchenrechtlerin hatte nach eigenen Angaben 200 000 Euro Steuern plus Säumniszinsen für die letzten zehn Jahre nachgezahlt. Ihr Konto in der Schweiz lief aber bereits seit den 1980er Jahren.

Unabhängig davon ist nicht klar, ob für Schwarzer die Sache mit ihrer Selbstanzeige erledigt ist. Die Finanzbehörden prüfen laut "Spiegel", ob Schwarzers Selbstanzeige vollständig und sie damit vor Strafverfolgung bewahrt ist. Dies sei ein üblicher Vorgang. Bayern-Präsident Uli Hoeneß hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine nicht hinreichende Selbstanzeige abgegeben, weshalb er sich im März vor Gericht verantworten muss.

Andere SPD-Politiker wollen gar eine Obergrenze einziehen, damit schwere Steuervergehen stärker geahndet werden. Sie wollen, dass es ab einer Steuerschuld von etwa 50 000 oder 100 000 Euro gar nicht mehr möglich ist, eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung mehr aufzugeben.

Auch in Bayern denkt man über Grenzen nach. Finanzminister Markus Söder (CSU) fordert im "Focus": "Ab einem hinterzogenen Betrag von 500 000 Euro sollte eine Selbstanzeige nicht mehr vollständig vor Strafe schützen." Zudem will er den Strafzuschlag verdoppeln. Bisher müssen Steuersünder ihre Steuerschuld komplett nachzahlen und darauf einen Säumniszins von fünf Prozent. Söder will dieses Zuschlag auf zehn Prozent verdoppeln. Alternativ könne die strafrechtlich relevante Verjährungsfrist auf 15 Jahre verdreifacht werden.

Dagegen sagte FDP-Chef Christian Lindner: "Die bisherige Rechtslage ist angemessen. Selbstanzeigen sind ein bewährtes Instrument, um Steuersündern einen Weg zurück in die Legalität zu eröffnen." Die Einführung einer Obergrenze bei Selbstanzeigen halte er für ebenso problematisch wie die Verlängerung der Verjährungsfrist. "Dadurch könnte die Selbstanzeige entwertet werden. Der Staat wäre wieder auf Kommissar Zufall angewiesen, um komplexe Steuervergehen aufzudecken", so Linder auf Anfrage.

Diese Debatte werden jene Steuersünder mit besonderem Interesse verfolgen, die ihr Konto bei der Züricher Tochter der deutschen BHF-Bank hatten. Den NRW-Finanzbehörden liegt eine Kontenliste der Banktochter vor, auf der sich auch ein früherer Profi-Fußballer befinden soll.

(anh)
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