In zwei Wochen 405 Millionen Euro ausgezahlt Die Neustarthilfe des Bundes ist ein Renner

Berlin · Die „Neustarthilfe“ der Bundesregierung für Soloselbstständige wie etwa Künstler in der Corona-Krise erweist sich als ein Renner: Knapp zweieinhalb Wochen nach Antragsstart sind bis zum Freitag bereits 68.635 Anträge von Selbstständigen bewilligt und rund 404,8 Millionen Euro ausgezahlt worden. Das geht aus Daten des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, die unserer Redaktion exklusiv vorliegen.

 Die Musiker Julian Eilenberger (vorn) und Andreas Güstel spielen in der Mecklenburgstraße in Schwerin auf ihrem mobilen Klavier. Mit ihrer Aktion fordert das Duo Be-Flügelt bessere Unterstützung und Hilfe für freiberufliche Künstler während der Corona-Krise.

Die Musiker Julian Eilenberger (vorn) und Andreas Güstel spielen in der Mecklenburgstraße in Schwerin auf ihrem mobilen Klavier. Mit ihrer Aktion fordert das Duo Be-Flügelt bessere Unterstützung und Hilfe für freiberufliche Künstler während der Corona-Krise.

Foto: obs/Jens Büttner

„Die Rückmeldungen beispielsweise aus der Veranstaltungswirtschaft sind ausgesprochen positiv“, sagte eine Ministeriumssprecherin. „Besonders positiv wird hervorgehoben, dass sich der Antrag schnell und einfach ausfüllen lässt und die Auszahlung in den allermeisten Fällen binnen 48 Stunden erfolgt.“

Soloselbständige, die im Rahmen der ansonsten für alle Unternehmen offenen Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, können einmalig einen staatlichen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro erhalten. Die Anträge können seit dem 16. Februar online auf ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Selbstständige können die Neustarthilfe selbst beantragen ohne die Hinzuziehung eines Steuerberaters. Zur Identifizierung wird das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat genutzt.

Aus dem Gastgewerbe wurden bis Freitag 4.983 Anträge bewilligt und bereits gut 33 Millionen Euro ausgezahlt, so das Ministerium. Aus dem Handel und der Kfz-Reparatur wurden rund 6.800 Anträge genehmigt und gut 43 Millionen Euro ausgezahlt. Aus dem Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung wurden bisher 13.300 Anträge bewilligt und knapp 74 Millionen Euro ausgezaht. Allein aus Nordrhein-Westfalen genehmigte der Staat bis Freitag bereits knapp 12.000 Anträge, 71 Millionen Euro wurden an Selbstständige in NRW ausgezahlt. Aus Hessen wurden gut 4500 Anträge und knapp 27 Millionen, aus Rheinland-Pfalz gut 2500 Anträge und rund 15 Millionen Euro positiv beschieden.

Die Hilfe gilt für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021. Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Tätigkeit in dieser Zeit durch die Corona-Pandemie Einbußen erlitten hat. Für die Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben. Sie wird auch nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen bei der Antragstellung noch nicht feststehen. Als Berechnungsgrundlage wird ein sechsmonatiger Referenzumsatz aus dem durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 errechnet und anschließend halbiert. Das heißt, in der Regel beträgt die Neustarthilfe 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 — maximal jedoch 7500 Euro. Wenn der Umsatz im ersten Halbjahr 2021 um mindestens 60 Prozent zum Referenzumsatz einbricht, dürfen die Betroffenen den Zuschuss komplett behalten. Machen sie aber wider Erwarten mehr Umsatz, müssen sie die Neustarthilfe anteilig zurückzahlen. Wichtig ist: Bei der Berechnung fließen nicht nur die Umsätze aus selbstständiger Tätigkeit ein, sondern auch etwaige Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis.

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