Landespolitik Neuer Streit um die Straßenbaubeiträge

Düsseldorf · An diesem Donnerstag soll im Landtag die Entscheidung fallen, ob Bürger künftig nicht mehr zahlen müssen. Aus Sicht der Gegner ist der Plan der schwarz-gelben Landesregierung Augenwischerei.

 Diskussionen gibt es im Landtag über die Straßenbaubeträge.

Diskussionen gibt es im Landtag über die Straßenbaubeträge.

Foto: Ingel/Marc Ingel

Lydia Schumacher lebt in Schleiden. Einem der Orte, die 2021 von der Flutkatastrophe getroffen wurden. Neun Menschen verloren ihr Leben, es gab Hunderte Millionen Euro materielle Schäden. Es wird noch lange dauern, bis die Folgen des Unglücks überwunden sind. Auch Lydia Schumachers Haus ist eine Baustelle. Aber eine Rechnung ihrer Kommune für anfallende Straßenbaubeiträge hat sie schon, wie andere Anwohner. 5000 Euro soll sie zahlen.

Darüber würde sie sich auch aufregen, wenn sie nicht persönlich betroffen wäre. Denn Schumacher ist Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) „Schluss mit Strabs“, und die kämpft wie andere dagegen, dass Anwohner für die Straßenbaubeiträge überhaupt zur Kasse gebeten werden. Da müsste die jüngste Ankündigung der schwarz-gelben Koalition in NRW, Bürger und Bürgerinnen des Landes dauerhaft von der Zahlungspflicht zu befreien, gut ankommen, oder?

CDU und FDP haben Ende 2019 beschlossen, die Beiträge der Grundstückseigentümer in NRW ab 2020 zu halbieren. Dafür gab‘s ein Förderprogramm über zwei Jahre mit jährlich 65 Millionen Euro, das Baumaßnahmen in den Kommunen auch ohne Bürgerbeteiligung finanzieren sollte. Von den insgesamt 130 Millionen Euro sind aber erst gut elf Millionen Euro geflossen. Für die Koalition das Zeichen, dass noch „eine Menge Luft für Entlastung der Bürger“ ist, für andere ein Signal, dass die Regierung ein Bürokratiemonster geschaffen habe, das die meisten Kommunen scheuten. Die müssen ein Straßen- und Wegekonzept vorlegen, bekommen dann Fördergelder bewilligt und können das Geld da, wo eine Schlussrechnung vorliegt, erstatten. Aber viele Kommunen können noch gar keine solche Rechnung präsentieren. Also keine Förderung abgreifen und auch noch keine Erstattung vornehmen.

Die hundertprozentige Übernahme soll laut CDU und FDP rückwirkend auch für Grundstückseigentümer gelten, denen seit 2020 bereits die hälftige Förderung bewilligt worden ist. CDU-Fraktionschef Bodo Löttgen hat zudem für die nächste Legislaturperiode eine Änderung des Paragrafen 8 im Kommunalabgabengesetz angekündigt, der die Erhebungspflicht der Kommunen vorschreibt, sowie bis Jahresmitte ein Konzept zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen „unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land NRW“. Mit Konnexitätsfolgen ist gemeint, dass das Land in die Bresche spränge, würden Bürger nicht mehr an den Kosten beteiligt.

Beide Punkte sind den Gegnern ein Dorn im Auge. Sie wollen eine schnelle Gesetzesänderung und Sicherheit, dass das Land die Konnexitätsfolgen trägt. Löttgen: „Das kann man in der laufenden Legislaturperiode gar nicht ändern, weil dafür keine Mittel im Haushalt eingestellt sind.“ Zudem sei er sicher, dass bis zum Erreichen einer gesetzlichen Regelung die 120 Millionen Euro, die noch im Fördertopf seien, ausreichten. Bürger müssen also so oder so nicht zahlen. Die SPD-Opposition, über deren Gesetzentwurf ebenfalls am Donnerstag abgestimmt wird, fordert eine schnelle gesetzliche Regelung und „pauschale Zuwendungen für die Kommunen“ statt „Fördergelder, die immer wieder neu beantragt werden müssen“, so Fraktionsvize Christian Dahm. Er nannte die Ankündigung ein „Versprechen ohne Gewähr“. Dass Bürger nicht mehr zahlen müssen wie angekündigt, ist aus seiner Sicht ohne Gesetzesänderung nicht gewährleistet. „Tatsächlich braucht eine dauerhafte, rechtssichere Lösung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes“, sagt auch Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in NRW.

Bei Lydia Schumacher sitzt der Frust tief. Siebeneinhalb Wochen vor der Landtagswahl spricht sie von „Augenwischerei“. Die Koalition streue „Sand in die Augen der Wähler“.

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