Krankenkassen streiten weiter Neuer Pflegebegriff vor dem Aus

Berlin · Die Krankenkassen streiten, wie künftig Pflegebedürftigkeit definiert wird.

So belastend ist die Pflege Angehöriger
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Foto: Bußkamp, Thomas

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen weiter auf eine neue und gerechtere Einteilung der Pflegestufen warten. Die Krankenkassen sind untereinander in Streit geraten, ob sie weiterhin eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit vorantreiben. Ursprünglich sollte der Expertenbeirat Pflege am 10. Juni einen abschließenden Bericht vorlegen, wie in Zukunft Pflegebedürftigkeit ermittelt wird. Ziel ist, im Rahmen der Neudefinition die Pflegebedürftigkeitsstufen von heute drei auf fünf zu erweitern, um bei der Mittelvergabe aus der Pflegeversicherung den Einzelfällen besser gerecht zu werden.

Bei der Sitzung des Expertenbeirats Pflege am 26. April wurde von Seiten des GKV-Spitzenverbandes und auch von Seiten der Arbeitgeber allerdings grundsätzlich in Frage gestellt, ob "der Beirat überhaupt einen Bericht abgeben sollte", wie aus einem Vermerk des Ersatzkassenverbandes (vdek) hervorgeht, der unserer Zeitung vorliegt. In dem Vermerk heißt es, damit sei die bisher zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Pflegekassen abgestimmte Linie, sich "konstruktiv zu verhalten, öffentlichkeitswirksam verlassen worden". Die nächste Sitzung des Gremiums findet am kommenden Montag statt.

Bereits Bahrs Vorgängerin Ulla Schmidt (SPD) hatte einen Expertenbeirat eingesetzt, der auch ein Reformkonzept für die Einteilung neuer Pflegestufen vorlegte. Weder die große Koalition noch Schwarz-Gelb haben es umgesetzt. Beide Regierungen scheuten vor den Kosten zurück, die nach den vorliegenden Konzepten zwischen vier und sechs Milliarden Euro pro Jahr betragen werden. Vor allem Demenz-Kranke sollen besser gestellt werden.

Bahr verbesserte in einer "kleinen Pflegereform" zunächst vor allem die Situation für die Demenzkranken. Seit Beginn des Jahres erhalten Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, bis zu 320 Euro monatlich, zuvor waren es nur 100 Euro. Werden sie von einem Pflegedienst betreut, können sie bis zu 425 Euro erhalten. Auch in den Pflegestufe 1 und 2 wurden die Sätze erhöht. Dafür ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung Anfang des Jahres um 0,1 Prozentpunkt auf 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) gestiegen.

Bahr hat den Expertenbeirat Pflege in gleicher Besetzung mit neuen Vorsitzenden wieder eingesetzt, damit er die Vorschläge zur Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch einmal überarbeitet. Nun ist fraglich, ob das Gremium etwas vorlegen kann.

(RP/pst)
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