Berlin Neuer Grundfreibetrag ab 1. April

Berlin · Lohnsteuerzahler profitieren. Auch für Patienten gibt es Änderungen.

Zum 1. April ändern sich für Steuerzahler, Autofahrer und Patienten einige Regeln.

Grundfreibetrag Wer Lohnsteuer zahlt, profitiert im April erstmals von dem zu Jahresbeginn erhöhten Grundfreibetrag. Die Anhebung von 8004 Euro auf 8130 Euro macht sich wegen Verzögerungen bei der Umsetzung aber erst von April an auf dem Lohnzettel bemerkbar, zudem fällt sie eher bescheiden aus: Nach Angaben des Steuerrechtsexperten Frank Hechtner ist mit Entlastungen von monatlich 1,67 Euro bis 4,80 Euro zu rechnen – je nach Steuerklasse. Zum Start wird die Entlastung etwas üppiger ausfallen, da sie für vier Monate fällig wird.

Verwarngelder Für Autofahrer, die keinen Parkschein gezogen haben oder deren Parkzeit abgelaufen ist, werden die Verwarngelder angehoben. Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind künftig zehn statt fünf Euro fällig. Je fünf Euro teurer werden auch längere Überschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiter, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht.

Radfahrer Rücksichtslose Radler werden stärker zur Kasse gebeten. Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet künftig 20 bis 35 Euro statt 15 bis 30 Euro. Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht kostet Radler nun 20 statt zehn Euro. Wenn Autofahrer auf Radwegen parken, soll die Geldbuße von 15 Euro auf 20 Euro steigen.

Zahnarzt Für Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden Zahnbehandlungen einfacher: Nicht mehr sie müssen in die Zahnarztpraxis, der Zahnarzt kann zu ihnen kommen. Die zusätzliche Vergütung für die "aufsuchende zahnärztliche Betreuung" immobiler Patienten trägt die Krankenkasse. Einkalkuliert sind dafür 20 Millionen Euro im Jahr.

Arznei-Rabattverträge Am 1. April treten auch die neuen Rabattverträge der Techniker Krankenkasse (TK) für Nachahmer-Präparate (Generika) in Kraft, darunter Arzneien gegen Bluthochdruck, Diabetes oder Osteoporose. Möglicherweise müssen Patienten sich auf neue Hersteller und Verpackungen einstellen.

(RP)
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