Einspruchsbescheide Neuer Ärger um Grundsteuer

Düsseldorf · Die Finanzämter kommen bei Einspruchsbescheiden nicht wirklich voran. Das ist schlecht für jene, die gegen das Bundesmodell der Grundsteuerreform klagen wollen und dafür den Bescheid brauchen.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Der Streit um die neue Grundsteuer, die bundesweit ab dem Jahr 2025 erhoben werden soll, dauert an. „Uns erreichen derzeit massenweise Meldungen von Steuerpflichtigen, die auf ihren Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid noch keine Antwort vom Finanzamt haben und schon lange auf eine Entscheidung warten“, sagte am Mittwoch Rik Steinheuer, Vorsitzender des Steuerzahlerbundes NRW. Der Einspruch kann sich gegen den Grundsteuerwertbescheid und/oder den Grundsteuermessbescheid richten.

Der Steuerzahlerbund in Nordrhein-Westfalen bereitet im Zusammenwirken mit Haus & Grund NRW ebenso wie die beiden Bundesverbände einen Musterprozess vor, bei dem die Kläger ein Grundsatzurteil erreichen wollen. Und zwar zu der Frage, ob das Bundesmodell zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß ist. Das Problem: Ohne eine Ablehnung des Einspruchs kann man keine Klage einreichen, wie Tim Treude, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund NRW, bestätigt.

Steinheuer und Treude fordern die Finanzverwaltung in NRW auf, Einsprüche erst einmal ruhend zu stellen bei denen, die nicht klagen wollen. Das wiederum müssten die Grundsteuerzahlerinnen und -zahler zunächst beantragen. Anspruch auf eine automatische Ruhendstellung haben sie nur, wenn eine Musterklage vor einem Finanzgericht bereits anhängig ist. Ein Einspruch ist auf jeden Fall notwendig, weil man nur dann von einem möglichen Klageerfolg profitieren könnte.

Für jene, die klagen wollen, wäre es wichtig, dass über ihren Einspruch möglichst rasch entschieden wird. Derzeit verschicken die Finanzämter in NRW dem Vernehmen nach aber nur Schreiben, in denen erklärt wird, dass dem Einspruch nicht stattgegeben werden könne (mit Verweis auf Passagen im Bewertungsgesetz) und Steuerpflichtige mitteilen sollten, ob sie ihren Einspruch zurückzögen. Das ist aber noch kein offizieller Ablehnungsbescheid, weil beispielsweise die Belehrung über die einmonatige Klagefrist fehlt. In zwei Fällen sollen die jeweiligen Finanzämter gegenüber Steuerberatern sogar eingeräumt haben, dass sie die Anweisung hätten, noch keine rechtswirksame Ablehnung zu verschicken. Warum, blieb zunächst offen.

Auf eine Anfrage unserer Redaktion, ob schon Einsprüche bearbeitet und entsprechende Schreiben versandt worden seien, hatte die Oberfinanzdirektion Düsseldorf jüngst geantwortet, die Einsprüche würden kontinuierlich bearbeitet; deren Bearbeitung erfolge „nach den allgemeinen Grundsätzen“. In Finanzkreisen wird darüber spekuliert, dass der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) womöglich kein Interesse daran habe, ein Bundesmodell vor Gericht zu verteidigen, das in der Ägide des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD) geboren worden sei. Das hieße: politisches Kalkül auf dem Rücken der Steuerpflichtigen. Eine Bestätigung dafür gibt es allerdings nicht.

Jene, die gegen die Reform klagen würden, täten das  mit Blick auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells. Der Vorwurf richtet sich unter anderem gegen die zugrunde gelegten Bodenrichtwerte und die kalkulierten Mieteinnahmen, die nach Einschätzung der Kritiker oft unrealistisch seien. Haus & Grund-Geschäftsführer Treude hat noch einen anderen Kritikpunkt: „Der Bundeskanzler hat eine Grundsteuerreform versprochen, die aufkommensneutral sein soll. Aber die Festlegung der Hebesätze ist letztlich die Sache der Kommunen. Damit entscheiden sie darüber, ob das Grundsteueraufkommen steigt, fällt oder gleich bleibt.“ Ob das der heutige Bundeskanzler wirklich nicht bedacht haben sollte?

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