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Geschenke Neue Steuerregelung für Betriebsfeste

Berlin · (dpa) Zuwendungen von Unternehmen an Arbeitnehmer auf Betriebsveranstaltungen werden künftig steuerlich geregelt. Mit dem geplanten Gesetzentwurf soll die bisherige Freigrenze von 110 auf 150 Euro angehoben, zugleich aber die Bemessungsgrenze erweitert werden.

Wie gestern aus Verhandlungskreisen weiter verlautete, sollen bei der Prüfung der Freigrenze sämtliche Kosten einbezogen werden. Auch sei geplant, anteilige Kosten der Begleitperson wieder Arbeitnehmern zuzurechnen. Die Entlastung soll sich laut dem Gesetzentwurf auf 70 Millionen Euro im Jahr belaufen.

(RP)
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