Forderung von Aktionärsschützern Neue Regierung soll Sparer besser stellen

Düsseldorf · Aktionärsschützer wollen, dass den Sparerfreibetrag verdreifacht wird unds die Spekulationsfristen wieder eingeführt werden. Und sie fordern einen Bürgerfonds als Teil der gesetzlichen Rente.

                       

                      

Foto: dpa-tmn/Jens Schierenbeck

Seit zwölf Jahren verfechten Vertreter des Börsengeschäfts dafür, dass bei Aktienverkäufen nicht automatisch der Staat zugreift und auf die Gewinne Steuern verlangt. Seither gibt es die Abgeltungssteuer. Die trifft Sparer, die Geld auf Sparkonten deponiert und dafür Zinsen kassieren (was derzeit zugegebenermaßen eher selten der Fall ist) oder in Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikatei investiert haben, also von Dividenden und Kursgewinnen profitieren.Sie müssen pauschal 25 Prozent der Erträge (eventuell plus acht oder neun Prozent Kirchensteuer, je nach Bundesland) an den Staat abführen. Jedenfalls für den Teil, der den Sparerfreibetrag von 801 Euro (bei Ehepaaren sind es 1602) übersteigt. In den vergangenen Jahren kamen noch der Solidaritätszuschlag dazu, aber der ist ja für die meisten entfallen.

Die Tatsache, dass jetzt eine neue Koalition an den Start gehen wird, hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) veranlasst, einen Forderungskatalog aufzustellen, mit dem Rot-Grün-Gelb oder Schwarz-Grün-Gelb konfrontiert werden soll. Dazu gehört unter anderem,

dass der Sparerfreibetrag für Einzelpersonen auf 2500 Euro mehr als verdreifacht und ein nicht genutzter Freibetrag auf das kommende Jahr übertragen werden können soll,

dass Spekulationsfristen wieder eingeführt werden, nach denen Anleger Erträge wieder steuerfrei kassieren können

dass die Verrechnungsmöglichkeiten von Gewinnen und Verlusten verbessert werden. Derzeit können Anleger, die Aktien mit Verlust verkaufen, dieses Minus nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnen. Eine Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich.

. „Es geht um eine Rückkehr zur bewussten Wertschätzung des Eigentums und darum, dass die eigenverantwortliche Vorsorge nicht weiter sanktioniert wird“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Und er hat dabei vermutlich auch die Ungleichbehandlung von Immobilien und Aktien im Kopf. Häuser, Wohnungen und Grundstücke kann man nämlich zehn Jahre nach dem Erwerb wieder veräußern, ohne dass der Fiskus mit kassiert. Etwas Ähnliches könnte nach den Vorstellungen der Aktionärsschützer auch bei Aktien gelten. Der Vorschlag: Veräußerungsgewinne sollten nach einer Haltefrist ab einem oder mehreren Jahren steuerfrei sein. „Alternativ wäre auch ein degressiver Steuersatz denkbar, der sich kontinuierlich reduziert, bis nach zehn Jahren keine Steuern mehr anfallen. So wird die Langfristanlage belohnt“, so die DSW.

Langfristanlage ist das Stichwort. Die Aktie soll als Instrument der Altersvorsorge stärker in den Blickpunkt gerückt werden. Dazu gehört auch die Idee eines auf Aktien basierten Bürgerfonds, in den ein Teil der gesetzlichen Rentenbeiträge fließen soll. Und Depots sollten steuerlich gefördert werden, indem Einkünfte bis zu einer jährlichen Steuergrenze frei bleiben, auch wenn sie entnommen werden (aber frühestens nach fünf Jahren).

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