Rücksendekosten Neue Regeln für das Online-Shopping
Düsseldorf · Ab heute gelten in der EU einheitliche Richtlinien für Internetkäufe. Demnach müssen Verbraucher Rücksendekosten nun grundsätzlich selbst übernehmen. Bei den großen Versandhändlern wie Amazon sollen Retouren kostenlos bleiben.

Online-Shopping: Sieben goldene Regeln
Es geht so leicht. Den gewünschten Artikel in den Warenkorb. Klick. Zur Kasse. Klick. Bestätigen. Klick. Gekauft. In Deutschland kaufen laut einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom 94 Prozent der Internetnutzer über 14 Jahre inzwischen im Internet ein. Das entspricht 51 Millionen Bundesbürgern. Ab heute müssen Internetkäufer und -verkäufer EU-einheitliche Regeln für das Online-Shopping beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Was ist die Grundlage für die Änderungen? Grundlage ist die EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU-VRRL), die bereits im Jahr 2011 erlassen und 2013 in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Was sind die wichtigsten Änderungen? Besonders das Widerrufsrecht ist betroffen. Die Kosten für eine Rücksendung trägt nun grundsätzlich der Verbraucher. Das galt bislang nur für Ware bis 40 Euro sowie beim Kauf auf Rechnung. Onlinehändler können die Kosten jedoch freiwillig übernehmen. Verbraucher müssen zudem ihren Widerruf in Zukunft ausdrücklich erklären, allerdings weiterhin nicht begründen. Dafür haben sie 14 Tage Zeit. Überdies dürfen kostenpflichtige Zusatzleistungen nicht bereits vorab per Häkchen ausgefüllt sein.
Welche Vorteile bringen die Änderungen? Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) spricht von ausgewogenen Regelungen, da Verbraucher nun vor Vertragsabschluss besser informiert werden müssten.
Thomas Bradler, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW, sieht als großen Vorteil die Einheitlichkeit im Euroraum. "Das erleichtert den internationalen Handel", sagt der Rechtsanwalt. So war der Widerruf eines Kaufs in Österreich bislang nur innerhalb von sieben Tagen möglich. Positiv sei auch, dass die Händler künftig mindestens eine gängige kostenlose Zahlungsmöglichkeit, beispielsweise Lastschrift, anbieten müssten.
Verbraucher sollen nun überdies besser vor versteckten Kosten geschützt werden, da sie alle Kosten ausweisen müssen. Die Online-Händler müssen ein Musterwiderrufsformular zur Verfügung stellen, das die Rückgabe erleichtert.
Welche Nachteile bringen die Änderungen? Der größte Nachteil für Verbraucher ist, dass sie die Kosten für Retouren nun grundsätzlich selbst übernehmen müssen — wenn die Unternehmen nicht freiwillig anders entscheiden. Die Kunden sind von nun an also auf den guten Willen der Online-Händler angewiesen, damit Rücksendungen weiter gratis bleiben.
Worauf sollte man achten? Peter Kaumanns, Fachanwalt für IT-Recht, rät Verbrauchern, einen Blick in die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Online-Händler zu werfen. Es lohne sich auch ein Vergleich zwischen den Versandhändlern, wie diese mit Retouren umgingen.
Wie reagieren die Online-Händler? Der Kleidungshändler Zalando kündigt an, am für Kunden kostenfreien Rückversand festhalten zu wollen, obwohl in das viel geld kostet. Auch bei Otto bleiben Retouren kostenlos. Branchenprimus Amazon sagt, dass "derzeit keine Änderungen für unsere Kunden geplant" seien. Es bleibt also bei der kostenlosen Rückgabe. Allerdings ist es möglich, dass Amazon die kostenlose Rückgabe irgendwann nur noch bestimmten Kunden einräumt.
Anwalt Kaumanns befürchtet eine Monopolisierung im Online-Geschäft. Viele kleinere Händler müssten die Retour-Kosten künftig auf ihre Kunden abwälzen, die Giganten subventionieren die kostenlose Rückgabeoption, um Kunden zu finden und an sich zu binden.
"Viele Anbieter sagen auch, dass sie gar nichts ändern werden und nach dem gleichen Widerrufsrecht verfahren", sagt Kaumanns. Das sei dann "unlauterer Wettbewerb". Er prognostiziert, dass "viele Abmahn-Anwälte gegen die Firmen schon in den Startlöchern stehen".
Wie erklärt man den Widerruf? Das ist sowohl mündlich als auch schriftlich per E-Mail, Fax oder auch Brief möglich. Wenn der Anbieter bei der Bestellung unzureichend oder gar nicht über einen möglichen Widerruf informiert hat, haben Kunden zwölf Monate und 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Bislang galt ein ewiges Widerrufsrecht.