Bonn Nestlé muss 20 Millionen Euro Kartell-Strafe zahlen

Bonn · Das Kartellamt hat erneut unerlaubte Preisabsprachen bei Nahrungsmitteln aufgedeckt. Kronzeuge war die Mars GmbH aus Viersen.

Wieder einmal haben sich große Markenartikel-Konzerne zulasten von Verbrauchern abgesprochen. Das Bundeskartellamt hat nun gegen den Nahrungsmittelkonzern Nestlé wegen unerlaubten Austauschs von Geschäftsinformationen eine Geldbuße von rund 20 Millionen Euro verhängt, wie die Behörde gestern mitteilte. Dabei ging es etwa um die Weitergabe von Verhandlungsergebnissen mit Einzelhändlern und Preiserhöhungen vor allem bei Süßwaren, Heißgetränken und Tiefkühlpizzen.

In einem Einzelfall kam es laut Kartellamt zwischen Nestlé und dem Konkurrenten Kraft zu einer Absprache für eine Preiserhöhung bei Instant-Cappuccino. Ende Januar waren bereits gegen elf Schokoladenhersteller wegen Preisabsprachen Bußgelder von insgesamt rund 60 Millionen Euro verhängt worden. Große Teile der Branche sorgten mit ihrem illegalen Vorgehen nach Darstellung der Wettbewerbshüter jahrelang für überhöhte Preise.

Mit dem Beschluss gegen die Nestlé Deutschland AG wurden Verfahren gegen mehrere Konsumgüterhersteller wegen des unzulässigen Austauschs von wettbewerbsrelevanten Informationen abgeschlossen, erklärte das Kartellamt. Gegen die Kraft Foods Deutschland GmbH, die Unilever Deutschland Holding AG und die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG waren im Jahr 2011 inzwischen rechtskräftige Bußgelder von insgesamt rund 38 Millionen Euro verhängt worden.

Die Verfahren waren nach einem sogenannten Kronzeugenantrag der Mars GmbH (Viersen) eingeleitet worden. Dieses Unternehmen muss aufgrund der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße zahlen. Nestlé wurde für die Kooperation bei der Aufklärung eine Verringerung der Geldbuße gewährt. Gegen den Bescheid kann Nestlé noch Einspruch einlegen, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

Vertriebsmanager der Unternehmen hätten sich über mehrere Jahre in einem regelmäßigen Gesprächskreis getroffen und sich "gegenseitig über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen ihres Unternehmens mit verschiedenen Einzelhändlern, teilweise auch über beabsichtigte Preiserhöhungen informiert", erläuterte Kartellamtspräsident Andreas Mundt das Vorgehen der Konzerne. "Solche geschäftlichen Details werden üblicherweise hoch vertraulich behandelt. Auch wenn es sich bei diesen Formen des Informationsaustauschs nicht um klassische Kartellabsprachen handelt, wird der Wettbewerb durch solche Verhaltensweisen stark beeinträchtigt."

(dpa)
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