San Nackt gefilmt? Frau verklagt Airbnb

San · Yvonne S. soll in einem Miet-Appartement heimlich gefilmt worden sein. Jetzt fordert sie Schadenersatz.

Francisco Dieser Urlaub könnte ein ernstes Nachspiel für die Internetplattform Airbnb haben. Eine Deutsche hat das Unternehmen verklagt, weil sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt. Eigentlich wollten Yvonne und Kevin S. den Jahreswechsel in einem Appartement in Kalifornien verbringen. Über die Plattform buchten sie die Wohnung, die von Privatpersonen angeboten wurde, für etwa einen Monat. Nach drei Tagen machten sie aber eine Entdeckung, die ihnen die Urlaubsstimmung vergehen ließ. "In dem Wohnzimmer befand sich ein Regal. Versteckt zwischen einigen Kerzen stand, was später von dem Paar als ferngesteuerte Kamera identifiziert wurde", heißt es in der Anklageschrift, die nun beim United States District Court in San Francisco eingereicht wurde. Ein Licht habe sie auf die Spur der Kamera gebracht.

Laut Akten hat sich die Frau nackt in dem Appartement bewegt, im Glauben, sich unbeobachtet fühlen zu können. Das Paar habe sich außerdem über äußerst persönliche Dinge unterhalten, unter anderem über ihre Beziehung und ihre finanzielle Lage. "Frau S. ist zutiefst gedemütigt und wütend", heißt es in der Anklageschrift. Außerdem sei sie besorgt darüber, dass Bilder von ihr aufgezeichnet worden seien und den Weg ins Internet finden könnten. Die kleine Kamera sei schließlich in der Lage gewesen, das Wohnzimmer und den Bereich zwischen Schlaf- und Badezimmer aufzuzeichnen.

Die Wut der Klägerin richtet sich jedoch nicht nur gegen die Vermieter, sondern auch gegen Airbnb. Obwohl das Paar sofort ausgezogen sei und das Unternehmen verständigt habe, sei das Appartement weiter auf der Plattform angeboten worden. Außerdem wirft Yvonne S. Airbnb vor, nicht die Seriosität der Vermieter und deren angegebene Daten zur Persönlichkeit und zur angebotenen Wohnung ausreichend zu prüfen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte sei nicht ausreichend gewährleistet.

Airbnb teilte dem Magazin "Stern" zufolge mit, dass man die Privatsphäre seiner Kunden ernst nehme. Alle Gastgeber müssten bestätigen, dass ihre Unterkünfte allen geltenden Gesetzen des Standorts entsprächen und die Privatsphäre der Gäste respektierten. Dazu gehöre auch, auf Sicherheits- und Überwachungskameras hinzuweisen.

(lukra)
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