Nach dem Kohlegipfel im Kanzleramt Geldsegen für die Kohle-Länder

Berlin · Die Ministerpräsidenten zeigen sich zufrieden nach einem Spitzentreffen mit Kanzlerin Merkel. Der Weg für eine abschließende Einigung in der Kohlekommission scheint nun frei zu sein.

 Mit schwerem Gerät wird im Tagebau Hambach Braunkohle abgebaut.

Mit schwerem Gerät wird im Tagebau Hambach Braunkohle abgebaut.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Nach dem Spitzentreffen der Ministerpräsidenten der vier Kohle-Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist der Weg zu einer Einigung auf die endgültigen Details des deutschen Kohleausstiegs frei: Die ostdeutschen Regierungschefs, die im Vorfeld die weitestgehenden Forderungen gestellt hatten, zeigten sich nach dem Treffen mit Merkel am Dienstagabend zufrieden. Finanzminister Olaf Scholz (SPD), der ebenfalls an dem Gespräch teilgenommen hatte, habe den Ländern langfristige Strukturhilfen des Bundes zugesagt, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Die Einigung in der Kohle-Kommission über den konkreten Ausstiegsprozess Ende des Monats halte er jetzt für möglich.

Konkrete Zahlen wurden nicht genannt. Fest steht jedoch, dass der Kohleausstieg für die Steuerzahler teuer wird. Die Kohleländer erwarten als Kompensation für den Verlust von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung nach dem Ende des Braunkohletagebaus und dem schrittweisen Abschalten der Kohle-Kraftwerke nicht nur Mittel für eine jahrzehntelange Strukturförderung. Zusätzlich geht es um die Beschleunigung von Infrastrukturprojekten in den Regionen, etwa den Ausbau von Bahnstrecken und Autobahnen, sowie um die Entschädigung der Energiekonzerne, darunter RWE.

In der Finanzplanung des Bundes sind bislang für die drei Jahre bis 2021 für Adhoc-Maßnahmen erst 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Würde der Bund die jährliche Summe von 500 Millionen Euro 30 Jahre lang an die Länder zahlen, fielen allein für die langfristige Strukturförderung insgesamt 15 Milliarden Euro an. Für die Entschädigung der Konzerne müsste der Bund zusätzlich pro Gigawatt Kohlestrom, der vom Netz geht, weitere bis zu 600 Millionen Euro einplanen, war aus Kommissionskreisen zu hören. Um das Klimaziel der Bundesregierung 2030 zu erreichen, müssten bis dahin etwa die Hälfte aller Kohle-Kraftwerkskapazitäten von derzeit 43 Gigawatt stillgelegt werden. Daraus könnte sich rein rechnerisch eine Entschädigungsleistung an die Konzerne von insgesamt zwölf Milliarden Euro ergeben, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssten.

Allerdings dürfte der Preis für kurzfristig abzuschaltende Kraftwerke höher sein als für spätere Stilllegungen. Wie Scholz, der nur bis 2021 gewählt ist, den Kohleausstieg finanzieren will, ist noch unklar. Haseloff regte an, dafür die rund zehn Milliarden Euro zu nutzen, die der Bund weiterhin zur Verfügung haben werde, weil er den Solidaritätszuschlag ab 2021 nur für 90 Prozent der Steuerzahler abschaffen wolle.

Fest steht in der Kommission bereits, dass der Kohleausstieg im Rheinischen Revier 2020 bis 2022 beginnen soll, weil hier die ältesten Kraftwerke stehen. Erst von 2030 an sollen die ostdeutschen Reviere betroffen sein. NRW dringe in den Verhandlungen darauf, dass das Gros der Strukturfördermittel anfangs parallel zum früheren Ausstieg ins Rheinische Revier fließt und erst danach auch der Osten profitiert.

Noch offen ist, auf welches Enddatum sich die 28-köpfige Kohle-Kommission einigen wird, in der Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Umweltverbände sitzen. Die Umweltverbände dringen darauf, bereits ab 2030 komplett auf Braunkohlestrom zu verzichten. Die Ost-Länder dagegen haben in der Kommission das Jahr 2065 genannt. NRW hatte auf ein Enddatum nicht vor 2040 bestanden. Die Kommission, die ihren Abschlussbericht mit Zweidrittelmehrheit beschließen muss, dürfte sich allerdings für einen früheren Termin Ende der 2030er Jahre entscheiden. Dafür spricht, dass etwa die Hälfte der Kommissionsmitglieder vor allem umweltpolitische Ziele verfolgt. Der Bericht soll am 25. Januar beschlossen werden.

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