Anhebung auf zwölf Euro Das muss man über den neuen Mindestlohn wissen

Analyse | Berlin · Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde angehoben. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Davon sollen 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren. Wir geben die wichtigsten Antworten.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den Gesetzentwurf zur Anhebung des Mindestlohns bereits vorgelegt.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den Gesetzentwurf zur Anhebung des Mindestlohns bereits vorgelegt.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Was ist geplant? Die Bundesregierung erhöht den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Oktober auf zwölf Euro die Stunde. Er soll dann für 15 Monate gelten. Mitte 2023 soll wieder die unabhängige Mindestlohnkommission über den nächsten Erhöhungsschritt ab dem 1. Januar 2024 bestimmen. Einen flächendeckenden Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Er begann mit 8,50 Euro. Seit Januar 2022 liegt er bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli 2022 erfolgt die nächste, bisher schon feststehende Erhöhung auf 10,45 Euro. Auf die Arbeitgeber kommen dem aktuellen Gesetzentwurf zufolge Mehrkosten von etwa 5,6 Milliarden Euro pro Jahr zu. Für die Sozialversicherungen wird daher mit Mehreinnahmen von 2,2 Milliarden Euro gerechnet.