Konzern soll Urheberrecht verletzt haben Milliardenklagen gegen Bertelsmann

Hamburg/Gütersloh (rpo). Der Medienkonzern Bertelsmann hat die Abweisung von drei Milliardenklagen auf Schadenersatz beim New Yorker Bundesgericht beantragt.

<P>Hamburg/Gütersloh (rpo). Der Medienkonzern Bertelsmann hat die Abweisung von drei Milliardenklagen auf Schadenersatz beim New Yorker Bundesgericht beantragt.

Dies teilte der Medienkonzern am Donnerstagabend in Gütersloh mit. Kläger wie die Musikkonzerne EMI und Universal werfen Bertelsmann vor, mit dem Engagement bei der Musiktauschbörse Napster Urheberrechtsverletzungen gefördert zu haben.

Bertelsmann erklärte, die Vorwürfe der Kläger seien haltlos. Die Klagen beziehen sich der Mitteilung zufolge auf Darlehen, die Bertelsmann Napster in den Jahren 2000 und 2001 gewährt hat. "Ziel dieser zweckgebundenen Darlehen war es ausdrücklich, Napster bei der Umwandlung in eine voll lizenzierte Musiktauschbörse zu unterstützen".

Bertelsmann argumentiert, dass das US-Urheberrecht keine Grundlage für solche Schadenersatzforderungen biete. Die Kläger seien jeden Beleg schuldig geblieben, "dass Bertelsmann die Handlungen von Napster, ganz zu schweigen von denen der Napster- Nutzer, jemals hätte beeinflussen können".

In unbestätigten Presseberichten hatte es in den vergangen Tagen geheißen, die Kläger hätten Schadenersatz von insgesamt 17 Milliarden Dollar (15,2 Mrd Euro) gefordert.

Die Musikindustrie hatte versucht, Napster mit einst mehr als 60 Millionen Nutzern wegen Urheberrechtsverletzungen zu schließen. Nach mehreren Gerichtsurteilen wurde Napster stillgelegt, musste Insolvenz anmelden und ging schließlich für fünf Millionen Dollar an die Softwarefirma Roxio, die unter dem Namen einen Internet-Musikvertrieb aufbauen will.

An Roxio ist laut Bertelsmann einer der Kläger, Universal Music Group Recordings, beteiligt. Bertelsmann wollte die Bekanntheit der Marke Napster für eine kommerzielle Online-Plattform nutzen und investierte in Napster rund 85 Millionen Dollar. Das Projekt scheiterte jedoch an den Rechtsstreitigkeiten.

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