Mietspiegel, Energiekosten, Wohngeld Das ändert sich 2022 für Mieter

Serie | Düsseldorf · Mietspiegel ab Juli, Verlängerung der Mietpreisbremse, neue Heizkostenverordnung, Wohngeld, Energiepreise – wir haben die wichtigsten Neuerungen im laufenden Jahr auf einen Blick für Sie zusammengefasst.

 Die Fassade eines Wohnblocks (Symbolbild).

Die Fassade eines Wohnblocks (Symbolbild).

Foto: dpa/Ole Spata

In manchen Städten ist für viele Mieter bezahlbarer Wohnraum nur noch schwer zu finden. Vielerorts sind die Preise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dazu kommt mitunter ein Sanierungsstau, der Mietern das Leben schwermachen kann. Im neuen Jahr gibt es aber auch einige Änderungen, die positiv für die Bewohner von Mietwohnungen sind. In unserem Überblick haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Mietspiegel Er liefert Mietern einen Anhaltspunkt für die ortsübliche Vergleichsmiete. Darunter versteht man die Miete, die man am Ort üblicherweise für eine vergleichbare Wohnung zahlt. Dabei spielen Kriterien wie Lage, Wohnungsgröße, Alter der Wohnung und die Ausstattung eine Rolle. Doch solche Mietspiegel gibt es nicht überall. Zumindest in Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern werden sie aber ab dem 1. Juli Pflicht.  Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen dann sogar einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Der ist - anders als der einfache Mitspiegel - nach wissenschaftlichen Standards erstellt und von Kommunen, Eigentümer- und Mieterverbänden anerkannt. Ihn muss ein Vermieter bei geplanten Mieterhöhungen berücksichtigen, während der einfache Mietspiegel nur eine Richtschnur, aber nicht bindend ist. Will ein Vermieter die Miete auf ein ortsübliches Niveau anheben, muss er die Kappungsgrenzen berücksichtigen. Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete binnen drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen. Gibt es eine Mietpreisbremse, gelten andere Grenzwerte.

Mietpreisbremse Die Ampelkoalition hat die vor knapp sieben Jahren eingeführte Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 verlängert. In Kommunen, in denen eine solche Bremse gilt, dürfen Vermieter bei Neuvermietungen den Preis nur in bestimmten Grenzen erhöhen. In Nordrhein-Westfalen gilt dies aktuell in Düsseldorf, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bornheim, Hennef (Sieg), Königswinter, Leichlingen, Bonn, Köln, Niederkassel, Pulheim, Rösrath, Wachtberg, Wesseling, Telgte, Siegburg und Münster. Die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf in solchen Bereichen nur zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen, es sei denn, sie lag vorher schon drüber, oder es geht um Wohnungen, die nach September 2024 erstmalig vermietet oder genutzt wurden. In besonders angespannten Wohnungsgebieten sind binnen drei Jahren nur insgesamt elf Prozent Steigerung erlaubt. Da hat die Ampelkoalition die Regeln zugunsten der Mieter verändert. Denn bisher waren Erhöhungen um 15 Prozent erlaubt.

Heizkostenverordnung Alle Jahre wieder: Ist das Heizen teurer geworden, kommt für den Mieter mit der Nebenkostenabrechnung im Folgejahr die böse Überraschung – in Form einer hohen Nachzahlung. Wer vorausschauend handelt, hat dies im Blick. Aber das Problem soll es so ohnehin nicht mehr geben. Denn durch die neue Heizkostenverordnung können Mieter monatliche Informationen zu ihrem Energieverbrauch und der Abrechnung verlangen – allerdings nur dann, wenn der Vermieter Geräte installiert hat, mit denen eine Fernablesung möglich ist, der Ableser also nicht mehr persönlich in die Wohnung kommt. Ist das noch nicht geschehen, müssen sich Mieter womöglich noch bis 2026 gedulden – spätestens dann müssen Vermieter nachgerüstet haben.

Wohngeld Das Wohngeld ist zu Jahresbeginn erstmals automatisch entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung erhöht worden. Für jene, die wohngeldberechtigt werden, soll es zudem vermutlich zur Jahresmitte wegen der stark gestiegenen Kosten einen einmaligen Heizkostenzuschuss geben. Wie hoch der sein wird, ist noch offen. Einen Anspruch auf Wohngeld haben nach Angaben der Bundesregierung mehr als 600.000 Haushalte in Deutschland.  Allein 2020 ist laut Statistischem Bundesamt die Zahl um 22,5 Prozent gestiegen.

Kabelfernsehen Schon seit Anfang Dezember gibt es ein neues Telekommunikationsgesetz. Ein wesentlicher Punkt: Vermieter dürfen die Gebühren fürs Kabelfernsehen nicht mehr auf die Mieter umlegen – in den allermeisten Fällen aber erst ab Juli 2024 nicht mehr. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist sowohl für alte wie für neue Mietverträge. Ausnahme: Ist der Verteiler für das Breitbandnetz erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingerichtet worden, entfällt die Umlage sofort. Sinn der neuen Regel: Millionen Mieter werden doppelt belastet, weil sie einerseits die Kabelgebühr-Umlage an den Vermieter zahlen, andererseits aber auch beispielsweise Streaming-Dienste abonniert haben und/oder eine Satellitenschüssel für den Empfang nutzen. Sie können die Kabelgebühren sparen  (im Schnitt etwa 20 Euro pro Monat und Haushalt) – aber wie gesagt: in den meisten Fällen erst in zweieinhalb Jahren.

Strom/Energie Keine Entwarnung bei den Energiekosten: Im neuen Jahr steigt der CO2-Preis erneut - von 25 auf 30 Euro je Tonne Kohlendioxid. Das macht Heizen mit Gas und Erdöl teurer. Die CO2-Abgabe wird bis 2025 jährlich jeweils zum 1. Januar erhöht. Auf der anderen Seite könnte der Strom durch die gesunkene Energie-Umlage (von 6,5 auf 3,723 Cent je Kilowattstunde) zwar billiger werden, aber das verhindern höhere Beschaffungskosten der Anbieter. Von sinkenden Stromkosten sind wir also weit entfernt, im Gegenteil: Dadurch, dass manche Anbieter kollabiert und deren Kunden in die Grundversorgung gerutscht sind, ist der Strom für viele extrem teuer geworden. Denn die Ersatzanbieter mussten kurzfristig Strom zu hohen Preisen einkaufen, um die Nachfrage zu decken, und geben das natürlich an die Kunden weiter.

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