Mieten Mietpreisbremse II: Union hat Nachbesserungsbedarf

Berlin · Das Kabinett beschließt am heutigen Mittwoch neue Regeln zur Begrenzung des Mietenanstiegs. Vermieter sollen die Vormieten künftig von sich aus angeben müssen. Zudem sollen sie Mieten nach teuren Modernisierungen weniger stark erhöhen dürfen.

 Justizministerin Katarina Barley (SPD) legt dem Bundeskabinett ihren Gesetzentwurf für schärfere Regeln bei Vermietungen vor.

Justizministerin Katarina Barley (SPD) legt dem Bundeskabinett ihren Gesetzentwurf für schärfere Regeln bei Vermietungen vor.

Foto: dpa/Jens Büttner

Auch nach der jüngsten Einigung der Koalitionsspitzen auf die Verschärfung der Mietpreisbremse meldet die Union Nachbesserungsbedarf am aktuellen Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) an. Er soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden und liegt unserer Redaktion vor.

Vermieter, die kleinere Modernisierungsmaßnahmen im Wert von bis zu 10.000 Euro vornehmen, sollen diese Ausgaben dem Entwurf zufolge in einem vereinfachten Verfahren auf die Miete umlegen dürfen. Für sie reicht es aus, dem Mieter die Modernisierung anzukündigen und die Miete neu zu berechnen. Barleys Entwurf erlaubt die Anwendung dieses Verfahrens aber nur einmal alle fünf Jahre. „Hat der Vermieter eine Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren geltend gemacht, so kann er innerhalb von fünf Jahren nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter keine (weiteren) Mieterhöhungen geltend machen“, heißt es im Gesetzentwurf. Die Union kritisiert die Befristung auf fünf Jahre: „Das vereinfachte Verfahren muss in der Praxis auch funktionieren. Dem steht jedoch die Ausschlussfrist von fünf Jahren entgegen. Dies war im Koalitionsvertrag auch nicht vereinbart“, sagte der wohnungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak.

Die Spitzen von Union und SPD hatten sich im Koalitionsausschuss vergangene Woche nach längerem Streit grundsätzlich auf schärfere Regeln zur Begrenzung vom Mieterhöhungen geeinigt, die Anfang 2019 in Kraft treten sollen. Wichtiger Punkt: Künftig sollen Vermieter bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen von sich aus angeben müssen, wie hoch die Vormiete war. Bislang kann der neue Mieter nicht ohne Weiteres feststellen, wie viel Geld sein Vormieter bezahlt hatte. Deshalb war es bisher auch relativ einfach, die bestehende Mietpreisbremse in angespannten Wohnlagen zu umgehen. Die Preisbremse schreibt vor, dass die Miete bei Neuvermietungen nur um maximal zehn Prozent über der im Mietspiegel festgestellten ortsüblichen Miete liegen darf. Das gilt nicht, wenn die Vormiete bereits deutlich höher lag. In diesem Fall darf der Vermieter nur wieder dieselbe Miete verlangen.

Die Koalition will es Vermietern mit dem neuen Gesetz zudem erschweren, die Mieten durch teure Modernisierungen stark zu erhöhen oder die Mieter dadurch loszuwerden. Die jährliche Modernisierungsumlage, die Vermieter auf die Mieten umlegen dürfen, wird von derzeit elf auf nur noch acht Prozent der Aufwendungen gesenkt – allerdings nur in angespannten Wohnlagen. Diese Absenkung wird zunächst auf fünf Jahre befristet. Auch der Betrag, den der Vermieter nach einer Modernisierung insgesamt auf die Mieter umwälzen kann, wird gedeckelt: Die Quadratmetermiete darf dadurch innerhalb von sechs Jahren nur um maximal drei Euro steigen.

Vermieter, die ihre Mieter bewusst durch Schikanierungen „herausmodernisieren“ wollen, will der Gesetzgeber künftig mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestrafen können. „Ordnungswidrig handelt, wer in der Absicht, einen Mieter von Wohnraum hierdurch zur Kündigung oder zur Mitwirkung an der Aufhebung des Mietverhältnisses zu veranlassen, eine bauliche Veränderung in einer Weise durchführt oder durchführen lässt, die geeignet ist, zu erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastungen des Mieters zu führen“, heißt es im Gesetzentwurf. „Dies ist beispielsweise der Fall bei mehrmonatigem Verhängen der Fenster mit einer blickdichten Plane, ohne dass im zeitlichen Anschluss überhaupt Maßnahmen durchgeführt werden, für die eine solche Plane notwendig ist“, heißt es im Entwurf.

Der Hauseigentümerverband Haus & Grund kritisierte die Koalitionspläne scharf. „Die Bundesregierung geht weiter den Weg der populistischen Wohnungspolitik, statt sinnvolle Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die das Bauen und Wohnen in Deutschland günstiger machen. Leittragende sind die Mieter und die Vermieter“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Nur mehr Bauland für Wohnungen werde zu einem geringeren Mietenanstieg führen.

Kritisch bewerteten die Union und der Eigentümerverband Haus und Grund weitere Pläne der Justizministerin zur Änderung des Mietspiegels. Barley will den Betrachrungszeitraum zur Ermittlung der Durchschnittsmieten von acht auf zehn Jahre erhöhen, was zu einem geringen Anstieg der Vergleichsmieten führen dürfte. „Dies wird es mit der Union nicht geben. Eine solch erhebliche Ausweitung des Betrachtungszeitraums geht an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen“, sagte CDU-Politiker Luczak .„Die Ausweitung des Betrachtungszeitraums führt direkt zu staatlich festgesetzten Mieten und trifft vor allem die privaten Einzelvermieter“, sagte Warnecke

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