Düsseldorf Mehr Rente durch Klärung des Kontoverlaufs

Ordnung ist das halbe Leben, heißt es. Und das gilt besonders bei der Rente. Denn je mehr Versicherungszeiten ein Bürger nachweisen kann, desto höher fällt seine gesetzliche Rente aus. Deshalb sendet die Deutsche Rentenversicherung ihren Versicherten regelmäßig den persönlichen aktuellen Versicherungslauf zu. Aus ihm geht hervor, welche Beschäftigungs- und Ausfallzeiten sowie weitere Daten gespeichert sind. "Wer dort Lücken entdeckt, sollte die fehlenden Zeiten melden und entsprechende Nachweise beifügen", rät die Sprecherin der Rentenversicherung. Je länger man warte, umso schwieriger könne es werden, fehlende Nachweise bei Unternehmen oder Behörden zu erhalten.

Die Bürger erhalten den Versicherungsverlauf zum ersten Mal, wenn sie fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben und mindestens 27 sind. Wenn man 43 Jahre alt ist, gibt es zudem einen Fragebogen, mit dem die Rentenkasse erstmals den Kontoverlauf klären will. Ab 55 verschickt die Kasse alle drei Jahre einen Versicherungsverlauf. Dann sollte der Arbeitnehmer genau prüfen, ob alles korrekt erfasst ist. Die meisten Zeiten werden der Rentenversicherung zwar heute automatisch gemeldet. "Es gibt aber auch Zeiten, die man selbst beantragen und durch Belege nachweisen muss", sagt die Sprecherin. Das betreffe beispielsweise Schulzeiten, Studienzeiten und Kindererziehungszeiten, eventuell etwa auch Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR oder berufliche Auslandsaufenthalte. Wohl dem, der dazu noch Belege - wie Versicherungskarten, Arbeitslosenmeldungen oder Nachweise über Krankheitstage - aufbewahrt hat. Wer solche Dokumente nicht oder nicht mehr hat, muss sie bei den entsprechenden Behörden oder Unternehmen beantragen.

Grundsätzlich kann man Lücken im Versicherungsverlauf jederzeit aufklären und schließen - selbst dann, wenn man schon im Ruhestand ist und seinen Rentenbescheid bereits erhalten hat. Mit dem Bescheid setzt die Versicherung die Höhe der monatlichen Bruttorente fest. "Wenn man nach Erhalt des Rentenbescheides im dort beigefügten Versicherungsverlauf ungeklärte Lücken entdeckt und deshalb eine fehlerhafte Rentenberechnung vermutet, sollte man sich unverzüglich mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und den Bescheid dort prüfen lassen", rät die Sprecherin. Dies kann man schriftlich oder persönlich und kostenfrei in jeder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung tun.

Info Kostenfreie Hilfe gibt es beim Servicetelefon der Rentenversicherung unter der Nummer 0800-10004800.

(anh)
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