Berlin Mehr Rechte für Bauherren

Berlin · Ein Gesetzentwurf sieht erweiterte Widerrufsmöglichkeiten vor.

Die Bundesregierung will Bauherren künftig mehr Rechte gegenüber Unternehmen einräumen. Dafür hat das Bundeskabinett gestern einen entsprechenden Reformentwurf verabschiedet, der nun in Bundestag und Bundesrat weiter beraten wird. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Verbraucher künftig auch noch 14 Tage nach Abschluss eines Bauvertrags diesen widerrufen können. Außerdem müssen Bauunternehmen in Zukunft eine detaillierte Beschreibung des Objekts zur Verfügung stellen, inklusive der Vereinbarung einer verbindlichen Bauzeit.

Die Reform ist von Baubranche und Anwälten mit Spannung erwartet worden. Nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs hatten Unternehmen kritisiert, mit immer neuen Pflichten und Haftungsauflagen konfrontiert zu werden. So setzt der Gesetzentwurf auch die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes um, der bereits 2011 in einem Urteil eine Änderung der Mängelhaftung festgelegt hatte. Zugleich sieht der Entwurf vor, dass ein Verkäufer von Baumaterial gegenüber dem Käufer künftig verpflichtet ist, fehlerhaftes, aber bereits verbautes Material auszubauen und zu ersetzen oder die Kosten dafür zu tragen. Das soll künftig auch für Käufe zwischen Unternehmern gelten und Immobilienkäufer und Bauherren vor Mängeln am Haus besser schützen.

Eine weitere Neuerung soll es Bauherren künftig ermöglichen, Änderungen im Bauauftrag während des Baus einseitig zu beschließen und im Einvernehmen mit dem Unternehmen umzusetzen. Demnach muss die Firma die Änderungen aber nur ausführen, wenn sie zumutbar sind. Zudem werde der Unternehmer angemessene Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn erhalten, heißt es in einer Erklärung des zuständigen Bundesjustizministeriums von Ressortchef Heiko Maas (SPD). Juristen fürchten jedoch, dass durch die Gesetzesreform Rechtsstreitigkeiten zwischen Bauherren und beauftragten Unternehmen immer komplizierter werden.

Der Zeitplan sieht vor, dass sich der Bundesrat im Kürze mit dem Gesetzesvorhaben befasst, obwohl er am Ende nicht zustimmungspflichtig ist. Im Juni könnte die Reform ins parlamentarische Verfahren kommen. Ob das Gesetz aber bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten wird, blieb zunächst unklar.

(RP)
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