Luxemburg Mehr Passagierrechte bei Flugausfall

Luxemburg · Airlines müssen für ihre Gäste sorgen, wenn "höhere Gewalt" den Flug verhindert.

Passagiere haben auch dann Anspruch, von ihrer Fluggesellschaft betreut zu werden, wenn der Flug wegen einer Naturkatastrophe ausfällt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rechtssache C-12/11). Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die wegen des Ausbruchs des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im Frühjahr 2010 erst mit einer Woche Verspätung nach Irland zurückfliegen konnte. Die irische Fluggesellschaft Ryanair hatte sich in dieser Zeit nicht um sie gekümmert. Nun stellten die Richter des Europäischen Gerichtshofs klar: Auch bei solchen "außergewöhnlichen Umständen" wie Naturkatastrophen haben die Fluggesellschaften eine Betreuungspflicht. Sie müsse die Kosten der Reisenden für den Transport in ein Hotel, die Unterbringung, Verpflegung und Telefonate übernehmen. So sieht es das europäische Recht vor.

Eine Zeit- oder Kostengrenze für die Betreuung ihrer Passagiere gibt es laut EuGH in solchen Fällen nicht. Gerade wenn Menschen länger am Reiseort ausharren müssen, befänden sie sich in einer unangenehmen Lage. Die Kosten für die Betreuung könnten die Fluggesellschaften einkalkulieren, urteilten die Richter. Sie ließen sich zum Beispiel auf die Flugpreise umlegen. Wenn betroffene Passagiere selbst Geld vorgestreckt haben, können sie ihre Auslagen vom Anbieter zurückverlangen. Die Ausgaben müssen allerdings notwendig, angemessen und zumutbar gewesen sein. Was das im Einzelfall bedeutet, müssten nationale Gerichte klären, so der EuGH. Auf eine Entschädigung hätten Reisende aber nur Anspruch, wenn Verzögerung oder Ausfall organisatorische Gründe haben.

Differenzen zwischen Passagieren und Fluglinien über Rechte und Pflichten sind kein Einzelfall, sagt John Phelan von der Verbraucherorganisation Beuc in Brüssel: "Wir haben zunehmend Hinweise auf Fluglinien, die ihre Verpflichtungen gegenüber Passagieren missachten." Klarere Vorgaben für die Fluglinien könnte die Neufassung des EU-Gesetzes aus dem Jahr 2006 bringen. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas will bis Ostern eine überarbeitete Version vorlegen.

(dpa)
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