Gundula Roßbach im Interview Mehr als 240.000 Anträge auf Rente mit 63

Düsseldorf · Die Chefin der Rentenversicherung spricht im Interview mit unserer Redaktion über die Erhöhung von Mütterrente und Rentenniveau sowie eine Pflichtversicherung für Selbstständige.

 Seit Jahresanfang ist Gundula Roßbach Chefin der Deutschen Rentenversicherung.

Seit Jahresanfang ist Gundula Roßbach Chefin der Deutschen Rentenversicherung.

Foto: DRV Bund

Seit Jahresanfang ist Gundula Roßbach Chefin der Deutschen Rentenversicherung. Wir sprachen mit der 52-jährigen Juristin über die Zukunft der Renten und Beiträge.

RP: Rentner können sich im Sommer auf ein gutes Plus freuen. Wie sehen Ihre Schätzungen für die nächsten Jahre aus?

Rossbach: Ich freue mich, dass auch die Rentner von der guten Wirtschaftsentwicklung profitieren. Seit 2012 sind die Renten im Westen um insgesamt über 10 Prozent gestiegen, im Osten um rund 19 Prozent. Das zeigt, dass die Rentenversicherung gut aufgestellt ist. Für die nächsten Jahre rechnen wir aus heutiger Sicht mit weiteren Erhöhungen pro Jahr in einer Größenordnung um die zwei Prozent.

RP: Seit Jahren steigen die Westrenten weniger stark als die Ostrenten. Wird der Westen benachteiligt?

Rossbach: Nein, der Osten holt aber bei den Löhnen auf und das spiegelt sich in den Renten wider. Der aktuelle Anstieg der Ostrenten um 3,59 Prozent resultiert unter anderem daraus, dass der Mindestlohn auch in den neuen Bundesländern gegriffen hat.

RP: Bis 2025 sollen die Berechnung der Ostrenten angeglichen werden. Wer ist Gewinner, wer ist Verlierer?

Rossbach: Die Angleichung der Renten ist über 25 Jahre nach der Vereinigung sinnvoll und notwendig. Die Renten in den neuen Bundesländern sollen aufgewertet werden, davon profitieren sowohl die aktuellen Rentner als auch die künftigen. Gleichzeitig werden die Löhne in den neuen Bundesländern dann nicht mehr hochgewertet. Die Angleichung kostet nach dem Stand des Gesetzentwurfs bis zu knapp vier Milliarden Euro im Jahr. Auch wenn die aktuelle Rentenanpassung nun bereits einen Teil der Angleichung vorweggenommen hat, bleibt es dabei, dass der Bund uns die Mehrausgaben bis 2025 nicht vollständig erstattet. Hier setzen wir uns für einen vollen Ausgleich ein.

RP: Auch bei der Mütterrente zahlt die Rentenkasse drauf. Wie viel?

Rossbach: Die Finanzierung der Kindererziehungszeiten der Frauen, die nach 1992 Kinder geboren haben, ist aus Sicht der Rentenversicherung kein Problem. Für sie werden drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt, wofür der Bund Beiträge zahlt. Für die über 9,4 Millionen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden seit 2014 zwei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt. Hier erstattet uns der Bund derzeit nur Geld für das erste Jahr. So finanzieren die Beitragszahler jährlich Leistungen von rund sieben Milliarden Euro. Wir fordern, dass der Bund seine Bundesmittel entsprechend erhöht.

RP: Nun gibt es sogar Forderungen, die älteren Mütter komplett gleichzustellen. Was halten Sie davon?

Rossbach: Gesellschaftspolitisch kann ich das nachvollziehen, zumal Mütter im Westen, die Kinder vor 1992 geboren haben, weniger Betreuungsmöglichkeiten hatten. Doch wenn die Politik so etwas beschließt, muss sie auch für die sachgerechte Finanzierung sorgen.

RP: Belastet die Rente mit 63 ebenfalls die Rentenkasse?

Rossbach: Auch diese Neuregelung hat zu nicht unerheblichen Mehrkosten geführt. Allerdings läuft die Regelung aus. Im Zuge der Anhebung des Rentenalters wächst sie auch zur Rente mit 65. Aktuell kann man frühestens mit 63 Jahren und vier Monaten abschlagfrei in Rente gehen.

RP: Ist die Rente mit 63 immer noch ein Renner?

Rossbach: Das Interesse ist weiter hoch. 2015 hatten wir 247 000 Anträge auf die neue Rente ab 63, 2016 lagen wir mit 241 000 Anträgen geringfügig darunter. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2014 bis Ende letzten Jahres haben wir 695 000 Anträge bekommen. Das liegt innerhalb unserer Erwartungen.

RP: Trotzdem bleiben es Wahlgeschenke von 2013. Weder die von der Union durchgesetzte Mütterrente noch die von der SPD durchgesetzte Rente mit 63 lindern Altersarmut.

Rossbach: Stimmt. In den Fällen, in denen die Mütterrente vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird, hilft sie armen Rentnerinnen wenig. Und die Rente mit 63 nutzen vor allem Männer, die lückenlos erwerbstätig waren und gut verdient haben.

RP: Fürchten Sie im Wahlkampf 2017 einen neuen Überbietungswettbewerb bei Renten-Versprechen?

Rossbach: Wir sind stets gut damit gefahren, wenn wir Rentenpolitik langfristig und im Konsens der großen Parteien gestaltet haben. Das hat maßgeblich zum sozialen Zusammenhalt und zu unserer auch in schwierigen Zeiten insgesamt gut funktionierenden Alterssicherung beigetragen. Ich kann vor überzogenem Streit über die Rente im Wahlkampf nur warnen.

RP: Wie bei der Erhöhung des Rentenalters auf 67 ...

Rossbach: Die Maßnahme wirkt. Wegen der drohenden Abschläge ist das faktische Renteneintrittsalter mittlerweile auf 63,9 Jahre bei den Männern und 64,1 Jahre bei den Frauen gestiegen. Dazu hat auch die gute Arbeitsmarktsituation beigetragen.

RP: Die Wirtschaftsweisen fordern eine weitere Anhebung. Brauchen wir die Rente mit 70?

Rossbach: Jetzt ist nicht die Zeit, um über eine weitere Anhebung nachzudenken. Wir haben ja noch nicht mal die Rente mit 67 voll umgesetzt, das ist erst 2031 der Fall. Wir sollten uns aber die Entwicklung nach 2020 ansehen und dann über die Frage beraten.

RP: SPD-Kanzlerkandidat Schulz will die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I auf 48 Monate erhöhen. Fürchten Sie eine Frühverrentungswelle wie in den 1990er Jahren?

Rossbach: Es kommt natürlich auf die Ausgestaltung des vorgeschlagenen Arbeitslosengeld Q an, das für Menschen in Qualifizierungskursen gezahlt werden soll. Allerdings muss man sehen, dass Zeiten des Arbeitslosengeld I—Bezugs von Ausnahmen abgesehen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht auf die 45 Versicherungsjahre für die abschlagsfreie Altersrente ab 63 angerechnet werden.

RP: Wie sollte es aus Sicht der Rentenkasse aussehen?

Rossbach: Um nicht gewollte Effekte zu verhindern, sollte man durch entsprechende Regelungen sicherstellen, dass der Arbeitslose seine Qualifizierung auch nutzt und weiter arbeitet anstatt nahtlos von vier Jahren Arbeitslosigkeit in die Frührente zu wechseln.

RP: Arbeitsministerin Nahles will auch Haltelinien beim Rentenniveau einziehen. Es soll nicht unter 46 Prozent rutschen. Können wir uns das leisten?

Rossbach: Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent des Nettolohns, nach unseren Schätzungen wird es bis 2030 auf 44,6 Prozent sinken und bis 2045 auf 41,7 Prozent. Es ist eine politische Frage, ob wir Löhne und Renten so auseinanderlaufen lassen wollen. Klar ist: Wenn das Rentenniveau nicht tiefer als 46 Prozent fallen darf, wirkt sich das natürlich auch auf den Beitragssatz aus...

RP: ...den Nahles auf maximal 25 Prozent bis 2045 deckeln will.

Rossbach: Dann muss man der Rentenkasse neue Finanzquellen erschließen, etwa indem man, wie von Frau Nahles vorgeschlagen, die steuerfinanzierten Bundeszuschüsse erhöht. Klar ist: Eine Anhebung des Rentenniveaus kostet viel Geld.

RP: Was können die Selbstständigen bringen?

Rossbach: Ich würde eine Versicherungspflicht für Selbstständige begrüßen — auch im Interesse der Selbstständigen. Selbstständige sind überproportional von Altersarmut bedroht. Fast vier Prozent von ihnen sind im Alter auf Grundsicherung angewiesen, aber nur rund zwei Prozent der ehemals abhängig Beschäftigten.

RP: Die Rentenversicherung bietet auch Reha-Maßnahmen für Kinder an. Warum Sie und nicht die Krankenkassen?

Rossbach: Wir kümmern uns beide um das Thema, wir als Rentenversicherung mehr unter dem Blickwinkel, die künftige Arbeitsfähigkeit zu sichern. Als Rentenversicherung ermöglichen wir chronisch kranken Kindern und Jugendlichen eine Reha von bis zu sechs Wochen. Wir helfen hier etwa bei Asthma, Mukoviszidose, Diabetes oder stark ausgeprägter Adipositas. 2016 haben wir rund 35.000 Anträge genehmigt, ungefähr so viele wie 2015. Dem stehen Ausgaben in Höhe von 174 Millionen gegenüber.

RP: Wie haben sich die Fallzahlen bei Diabetes und Adipositas entwickelt?

Rossbach: Immer mehr Kinder leiden unter diesen Zivilisationskrankheiten. Dagegen müssen wir etwas tun. Die Zahl der Reha-Anträge für Kinder mit Adipositas stieg vom Jahr 2014 zum Jahr 2015 um 2,7 Prozent auf 6.040, die der Kinder mit Diabetes um 1,2 Prozent auf 725. Wir können helfen.

RP: Jetzt steht in Kürze wieder die Sozialwahl an. Sollte man teilnehmen?

Rossbach: Die Idee der Sozialwahl finde ich sehr gut: Wer Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, soll auch mitentscheiden können, wer die Geschicke der Rentenversicherung lenkt. Die gewählten Vertreter bringen die Sicht und die Erfahrung der Menschen vor Ort und in den Betrieben in die Rentenversicherung ein. Sie sind so auch ganz nah an den konkreten Bedürfnissen der Menschen, die die Leistungen erhalten. Deshalb rate ich allen Wahlberechtigten: Nutzen Sie Ihre Chance und nehmen Sie an der Sozialwahl teil!

(RP)
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