Lockerung für Praxen, Kliniken und Pflegeheime Masken- und Testpflicht: Das gilt ab März in NRW

Düsseldorf · Die Gesundheitsminister haben weitgehende Lockerungen vereinbart. Die meisten Pflichten fallen zum 1. März in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeheimen, es gibt aber Ausnahmen. Ein Überblick für NRW.

Die Maskenpflicht fällt fast überall.

Die Maskenpflicht fällt fast überall.

Foto: dpa/Marijan Murat

Noch immer erkranken Menschen an Corona. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei, aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach einem Treffen mit den Gesundheitsministern der Länder am Dienstag. Diese vereinbarten die Aufhebung von vielen Masken- und Testpflichten zum 1. März. Man begrüße, dass die Schutzmaßnahmen auf ein Minimum zu reduziert werden, erklärte der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums. Die Landesregelungen würden im Gleichklang denen des Bundes angepasst. „Mit dem Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes am 7. April werden bundes- wie landesweit sämtliche Coronaregeln auslaufen.“ Und das gilt nun in Nordrhein-Westfalen.

Was gilt im Krankenhaus?

Zum 1. März fällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern. Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und weiteres Personal müssen dann keine Maske mehr tragen. Auch Patienten, die in den Krankenhäusern liegen, können ab März auf den Schutz verzichten. Anders sieht es für Besucher aus: Diese sollen weiter einen Mund-Nasen-Schutz verwenden. „Wer Patienten besucht, muss weiterhin Maske tragen“, sagte Lauterbach. So wolle man vulnerable Gruppen schützen. Diese Regeln gelten auch für Dialyse- und Tageskliniken.

Ob die Maskenpflicht für Besucher Bestand hat, wird man sehen. Bayern will auch Besuchern ab 1. März die Maske ersparen und alle Pflichten streichen. Am Karfreitag, 7. April, sollen ohnehin alle Maskenvorgaben bundesweit fallen. An den Maskenpflichten bei Operationen, die es schon vor Corona gab, ändert das hingegen nichts.

Klar ist: Zum 1. März endet die Testpflicht für Besucher. Derzeit müssen sie noch einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Doch mit dem Februar endet bundesweit das Angebot kostenloser Bürgertests. Auch Beschäftigte müssen sich dann nicht mehr regelmäßig testen.

Was gilt in Arztpraxen?

Nach drei Jahren Pandemie fallen auch in den Haus- und Facharzt-Praxen die Masken. Ärztinnen und Ärzte, Fachangestellte und alle weiteren Mitarbeiter müssen ab dem 1. März keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Testen muss sich ab dem 1. März keiner mehr. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) begrüßt die Ankündigungen: „Mit Blick auf die jüngsten Lockerungen - etwa auch der Isolationspflicht – ist auch die Entscheidung zum Ende der Bürgertestungen nachvollziehbar“, so der KV-Sprecher. „Zudem ist mittlerweile eine stabile Grundimmunisierung vorhanden.“ Patienten und Besucher von Praxen sind dagegen weiter zum Masketragen verpflichtet. „Die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz und gilt bis zum 7. April 2023 -  es sei denn, auch hier verkürzt der Gesetzgeber vorzeitig“, so der Sprecher.

Was gilt in Alten- und Pflegeheimen?

Hier hatte das Land schon großzügige Ausnahmen geschaffen. Nun gilt: Das Personal und die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen können ab 1. März die Maske in allen Räumen weglassen. Die Besucher von Pflegeheimen müssen zunächst weiter einen Schutz tragen. Erst am 7. April soll auch diese Verpflichtung auslaufen.

Auch hier gilt: Besucher von Pflegeheimen müssen ab dem 1. März keinen aktuellen negativen Schnelltest mehr vorlegen. Die Testpflicht entfällt auch für Beschäftigte.

Die Anzahl der Teststellen hat sich ohnehin immer weiter reduziert: „Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen noch etwa 2725 Teststellen“, so das NRW-Gesundheitsministerium. Es gab einmal über 9000 Teststellen im Land.

Was gilt für die Isolation?

Die Isolationspflicht ist in NRW bereits zum 1. Februar gefallen. Wer an Corona erkrankt, hat nicht mehr die Pflicht, sich fünf Tage in Isolation zu begeben. Er kann wie bei einem Schnupfen einkaufen, arbeiten, am Gesellschaftsleben teilnehmen. Die Landesregierung empfiehlt Infizierten aber, außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen. In den Unternehmen gilt oft die Regelung: Wer krank ist, bleibt zuhause. Mehr denn je komme es auf Eigenverantwortung an, hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) appelliert.

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