Berlin Manager-Gehälter: Koalition will Aktienrecht ändern

Berlin · Die Koalition will möglichst noch vor der Bundestagswahl die Rechte von Aktionären bei der Kontrolle von Managergehältern stärken. Dazu soll künftig die Hauptversammlung von börsennotierten Unternehmen über die Bezüge von Topmanagern entscheiden. Bisher ist das Sache des Aufsichtsrates. Union und FDP wollen nun eine Gesetzesinitiative starten. "Auch Managergehälter brauchen Maß und Mitte", sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt gestern und betonte: "Meines Erachtens ist dabei nur eine Änderung des Aktienrechts notwendig, die nicht sehr kompliziert und umfangreich ist." Daher könne man das Vorhaben noch vor der Wahl auf den Weg bringen und vielleicht auch verabschieden. Zuletzt hatten die Schweizer in einer Volksabstimmung eine schärfere Kontrolle beschlossen, um Millionenzahlungen an Manager einzugrenzen.

FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle betonte, es könne nicht sein, dass in Kungelrunden im Aufsichtsrat Betriebsräte mit Managern die Bezahlung aushandelten. Das gehöre in die Hauptversammlung: "Die Eigentümer müssen entscheiden, was leitende Angestellte an Vergütung bekommen sollen." Auch die CDU ist dafür, will aber keine Obergrenze für Boni und Bezüge, erläuterte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU): "Wir wollen keine staatliche Deckelung." Die Bundesregierung hatte dagegen nach dem Schweizer Referendum betont, auf einen Vorschlag der EU-Kommission bis Jahresende warten zu wollen. Die SPD warf der Koalition vor, das Thema nicht konsequent anzugehen. Die Initiative sei keine geeignete Lösung, exzessive Vorstands- und Managergehälter zu begrenzen. "Gerade unter den Aktionären großer Unternehmen gibt es sehr viele, die an der Begrenzung von Vergütungen gar kein Interesse haben", sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß. Wäre es der Union ernst mit der Gesetzesinitiative, müsste sie ihren Widerstand gegen die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Gehältern, Boni und Abfindungen aufgeben.

(dpa/epd)
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