Brüssel. London kämpft gegen Boni-Grenzen

Brüssel. · EU-Kommission will Großbritannien noch für einen Kompromiss gewinnen.

Die geplante Boni-Begrenzung für Banker sorgt in Europa weiter für Streit. Großbritannien lehnte den mit dem Europaparlament erzielten Kompromiss zur Deckelung der Sonderzahlungen auf die Höhe des Grundgehaltes gestern ab. London hat allerdings kein Vetorecht in der Frage, kann die Regeln also nicht verhindern. Da die Partner die Anti-EU-Stimmung im Land nicht verstärken wollen, überstimmten sie London aber nicht, sondern versuchen nun über Nachverhandlungen, Großbritannien noch an Bord zu holen.

Die bisher erzielte Einigung sieht vor, dass der Bonus das jährliche Festgehalt eines Bank-Managers in der Regel nicht überschreiten darf. Nur bei Zustimmung der Aktionäre wäre eine Vergütung in doppelter Höhe möglich. Es gehe nicht darum, diese Kern-Regeln aufzuweichen, unterstrich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Spielraum sieht der deutsche Finanzminister aber bei der Frage, in welcher Höhe vom langfristigen Erfolg einer Bank abhängige Sonderzahlungen unter die neue Deckelung fallen. Bisher soll ein Viertel der Boni in längerfristigen Wertpapieren gewährt und verzögert ausgezahlt werden. Zu klären ist noch, wie künftige Zahlungen auf den Gegenwartswert runtergerechnet werden.

Die britische Regierung fürchtet durch eine Beschneidung der Sonderzahlungen Nachteile für den Finanzplatz London. Eine Abwanderung der Branche träfe die Insel schwer. Derzeit kommen zwölf Prozent der Steuereinnahmen des schuldengeplagten britischen Staates aus dem Finanzsektor. Er macht rund zehn Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung aus.

Die EU hat bereits 2010 Vorschriften zu Bonuszahlungen verabschiedet. Diese trugen den Banken aber nur auf, ein "angemessenes" Verhältnis von variablem und festem Gehalt zu wahren, die Boni halbe-halbe in bar und in Wertpapieren zu gewähren sowie 40 bis 60 Prozent erst nach drei bis fünf Jahren auszuzahlen. Die künftige Regelung gilt für Banken mit Sitz in der EU weltweit sowie für Filialen ausländischer Geldhäuser innerhalb der EU.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort