Berlin Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau aufdecken

Berlin · Schon in den Koalitionsverhandlungen gab es heftige Auseinandersetzungen zwischen Union und SPD um ein Gesetz gegen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen. Jetzt hat Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) ihren Entwurf vorgelegt und will ihn bis Ende 2016 verabschiedet sehen.

Käme das Gesetz wie von Schwesig gewünscht, hätten Arbeitnehmer künftig ein Recht zu erfahren, ob ihr Gehalt im Vergleich zu vergleichbar beschäftigten Kollegen niedriger ist. Dadurch sollen vor allem Frauen bessergestellt werden, die nach Angaben des Ministeriums bei gleicher Tätigkeit strukturell immer noch rund acht Prozent weniger verdienen würden als Männer.

Kommt bei der eingeforderten Prüfung eine Ungleichbehandlung im Einzelfall zum Vorschein, hätten Betroffene die Möglichkeit, eine Gehaltserhöhung zu fordern oder vor Gericht einzuklagen. Als Vergleichsgröße dienen die Löhne oder Gehälter von mindestens fünf Kollegen des anderen Geschlechts. Zudem soll das Verbot in vielen Arbeitsverträgen gestrichen werden, nicht über das Gehalt sprechen zu dürfen.

Schwesig sieht vor, das Gesetz für die rund 6200 deutschen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten und für sämtliche Arbeitnehmer in der Bundesverwaltung bindend zu machen. Knapp elf Millionen Beschäftigte allein in der Privatwirtschaft würden davon profitieren, hieß es. Das Gesetz könne dazu beitragen, die strukturelle Lohnungerechtigkeit zu beseitigen.

Zwar betonte Schwesig, sie habe monatelang mit Arbeitgebern und Gewerkschaften das Vorhaben besprochen. Ein Spaziergang wird die Gesetzesabstimmung mit den Tarifparteien und der Union aber mit Sicherheit trotzdem nicht. Immerhin: Laut einer vom Ministerium beauftragten Studie, wünschen sich rund 70 Prozent der Menschen mehr Transparenz beim Gehalt.

(jd)
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