Berlin Lob für Lebensversicherer-Reform

Berlin · Bundesbank: Kürzung der Auszahlung an Kunden kann Branche stabilisieren.

Die Bundesbank hat das geplante Gesetz zur Stabilisierung der Lebensversicherungsbranche begrüßt. Die Zahl der in ihrer Existenz gefährdeten Lebensversicherer reduziere sich durch die geplanten Maßnahmen, hieß es in der Stellungnahme der Bundesbank für eine Expertenanhörung gestern im Bundestag. Nach den Plänen von Union und SPD sollen Lebensversicherer künftig nicht mehr die Hälfte ihrer Buchgewinne an Kunden ausschütten müssen, deren Verträge in Kürze auslaufen. Stattdessen sollen Versicherer diese Reserven nur noch in der Höhe auszahlen müssen, bis zu der sichergestellt ist, dass die Garantiezusagen für alle übrigen Kunden eingehalten werden.

Der entsprechende Gesetzentwurf soll bereits am kommenden Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Er könnte noch im Juli in Kraft treten. Für einzelne Kunden mit auslaufenden Verträgen bedeutet er Einbußen bei den Auszahlungen in bis zu fünfstelliger Höhe. Im Durchschnitt müssten betroffene Kunden allerdings auf lediglich etwa 440 Euro verzichten, heißt es im Bundesfinanzministerium. Es hatte die gesetzlichen Änderungen auch damit begründet, innerhalb der Versichertengemeinschaft für mehr Gerechtigkeit zu sorgen: Es könne nicht sein, dass ältere Versicherte von hohen Auszahlungen profitierten, während Jüngere um ihre Garantieverzinsungen bangen müssten. Wegen der anhaltenden Niedrigzinsen haben Versicherer zunehmend Schwierigkeiten, die von ihnen zugesagten Garantien in Zukunft noch einhalten zu können.

Die Probleme der Branche könnten aber nicht allein durch die geplanten Schritte dauerhaft gelöst werden, schrieb die Bundesbank in ihrer Stellungnahme: "Insbesondere müssen die Lebensversicherer selbst einen Beitrag leisten, indem sie ihre Eigenmittelpolster stärken und ein breites Produktangebot vorhalten", so die Notenbank.

Verbraucherschützer monierten die kurze Gesetzgebungsfrist und forderten Korrekturen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum von den üblichen Fristen im Gesetzgebungsverfahren erheblich abgewichen werde. Das Problem sei schon länger bekannt. Kritik kam von den Lebensversicherern. Sie wehren sich gegen die ebenfalls vorgesehene Ausschüttungssperre an ihre Aktionäre, die geplante Offenlegung von Provisionen für Versicherungsmakler sowie die stärkere Beteiligung von Kunden an Risikoüberschüssen. Der Garantiezins für Neuverträge sollte zudem nicht schon zum Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden, sondern erst ein Jahr später, fordert die Versicherungsbranche.

(mar)
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