Mögliche Fristverlängerung Lindner erntet Zustimmung bei Grundsteuer

Düsseldorf · Der Bund der Steuerzahler NRW spricht sich für eine Fristverlängerung mindestens bis Jahresende aus. Das wäre nicht nur im Interesse der Steuerpflichtigen, sondern auch der Steuerberater.

  Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Wochenende beim Tag der Offenen Tür der Bundesregierung

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Wochenende beim Tag der Offenen Tür der Bundesregierung

Foto: dpa/Christophe Gateau

Der Vorstoß von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zu einer denkbaren Verlängerung der Frist für die Grundsteuererklärung ist beim Bund der Steuerzahler NRW auf Zustimmung gestoßen: „Wir würden das begrüßen“, sagte dessen Vorsitzender Rik Steinheuer unserer Redaktion. Er erklärte: „Die Menschen sind immer noch sehr unsicher und haben viele Fragen, die Hotlines sind überlastet.“ Die Fragen der Steuerpflichtigen ließen sich nicht so schnell abarbeiten, als dass die Erklärungen bis Ende Oktober in einer brauchbaren Qualität abgegeben werden könnten. Auch die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag haben bereis eine Fristverlängerung für die Erklärung gefordert.

Steinheuer schlägt eine Verlängerung der Frist mindestens bis Jahresende, besser bis Ende Januar 2023 vor. Nach derzeitigem Stand endet sie am 31. Oktober. Diese Regelung ist bereits auf heftige Kritik gestoßen – einerseits, weil die Materie sehr kompliziert ist, andererseits, weil die Erklärung ausschließlich online abgegeben werden kann, wenn nicht irgendwelche triftigen Gründe dagegen sprechen. Anfang Juli war dann auch noch das Elster-Portal vorübergehend ausgefallen, über das man seine Daten übermitteln soll. Eine Verlängerung der Frist wäre aus Steinheuers Sicht auch im Interesse der Steuerberater: „Da ist durch die Bearbeitung der hohen Zahl von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen vieles liegen geblieben.“ Dadurch, dass die Frist für die Schlussrechnung verlängert worden sei, habe sich die Lage ein wenig entspannt.

Hintergrund für die Pflicht zur Grundsteuererklärung ist eine Reform, die ab 2025 greifen soll und für die Steuerpflichtige seit Anfang Juli verschiedene Daten liefern sollen, die die Behörden für die Berechnung der künftigen Grundsteuer benötigen. Viele dieser Daten liegen allerdings bereits vor, nur eben nicht auf einen Blick.

Laut einer am Wochenende veröffentlichten Umfrage der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ ist der Rücklauf an Steuererklärungen bisher gering. Er liegt je nach Bundesland zwischen 13,9 (Hessen) und 4,2 Prozent (Mecklenburg-Vorpommern): Nur Nordrhein-Westfalen hat überhaupt keine Daten genannt. Die Daten würden derzeit erhoben, erklärte am Montag die Oberfinanzdirektion NRW auf Anfrage. Wenig überzeugend, wie Steinheuer findet, doch es wundert ihn: „Alle Länder können exakte Angaben zur Bearbeitungsdauer bei Einkommensteuererklärungen liefern, nur in NRW kann oder will man lediglich mitteilen, dass die Bearbeitungsdauer zwischen zwei Wochen und sechs Monaten liege.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort