Ab Januar gilt die Mehrwegpflicht Mehrwegpflicht auch für Kantinen

Düsseldorf · Kunden haben ab 2023 das Recht, To-Go-Essen in Mehrwegbehältern zu bekommen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Verbrauch von Einwegplastik reduzieren. Doch was bedeutet die Mehrweg-Vorgabe für Großkantinen in Nordrhein-Westfalen?

 Die Fast-Food-Kette Burger King setzt ab Januar auf Mehrwegbecher von RECUP.

Die Fast-Food-Kette Burger King setzt ab Januar auf Mehrwegbecher von RECUP.

Foto: obs/reCup GmbH

Der Weg ist frei für mehr Mehrweg. Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen zum Mitnehmen verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Gleiches gilt für To-Go-Getränke. Und die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Kunden müssen die Verpackung natürlich nicht zurückbringen – das Lokal muss es aber ermöglichen. Auf dieses Angebot müssen Gastronomen mit sicht- und lesbaren Informationstafeln hinweisen.

Eine Ausnahme gibt es für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und mit bis zu fünf Mitarbeitern. Sie dürfen vom Kunden selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen. Kioske und kleine Imbisse dürften also meist von der Regel ausgeschlossen sein. Pizzakartons sind ebenfalls von der neuen Mehrwegpflicht ausgenommen. Die Teigwaren dürfen weiterhin in Pappkartons verkauft werden. Lieferdienste wie Lieferando sind auch nicht direkt betroffen, da sie das Essen nur ausliefern.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Verbrauch von Einwegplastik reduzieren. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums werden im Takeaway-Bereich derzeit 770 Tonnen Einwegverpackungen täglich verbraucht, jährlich sind das 280.000 Tonnen Müll. „Wir brauchen eine echte Trendumkehr im Umgang mit Verpackungen. Seit Jahren steigt der Verbrauch von Verpackungen unentwegt an. Die neue Pflicht zum Mehrwegangebot kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten“, erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen).

Wie die Pflicht in die Praxis umgesetzt werden kann, zeigt die Fast-Food-Kette Burger King, deren Branche bislang mit Blick auf die Abfallmenge wahrlich kein Vorzeigebeispiel war. Ab Januar können Kunden Getränke, Milchshakes und Eis in einem Mehrwegbecher von Recup bestellen. Nach der Nutzung können diese deutschlandweit an über 16.500 Recup-Ausgabestellen zurückgegeben werden.

Doch was bedeutet die Mehrweg-Vorgabe für Großkantinen in Nordrhein-Westfalen? Der Pharmakonzern Bayer erklärt auf Anfrage, dass man schon jetzt in Kantinen und Foodtrucks auf den Mehrwegkreislauf des Unternehmens Vytal setzen würde. Das bargeldlose Pfandsystem werde von der Belegschaft über eine Gastronomie-App abgewickelt. „Für uns ergibt sich somit durch das Inkrafttreten der Mehrweg-Angebotspflicht im kommenden Jahr kein Handlungsbedarf – weder im Hinblick auf die Einführung eines Pfandsystems noch in Form von Preiserhöhungen“, so ein Sprecher von Bayer.

Auch Vodafone und Henkel mit Sitz in Düsseldorf erklären, dass die Preise in den Kantinen aufgrund der Mehrwegpflicht nicht erhöht würden – und man vorbereitet sei. Bei Thyssenkrupp setze man bereits seit Jahren auf Nachhaltigkeit, so der Stahlkonzern: „Bei der Getränkeausgabe in unserer Kantine im Essener Quartier läuft die Ausgabe der Getränke über eine Getränkezapfanlage und Wasserspender zur Selbstbedienung. Darüber hinaus kommen Mehrwegflaschen konsequent in Besprechungsräumen und bei Events zum Einsatz, sodass wir durch die nun eintretende Pflicht keine Änderung oder Anpassungen vornehmen müssen“, sagt ein Thyssenkrupp-Sprecher. Im Café sei zudem ein Mehrwegbechersystem bereits erprobt.

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gehen die neuen Regeln unterdessen nicht weit genug: „Die Mehrweg-Angebotspflicht wird wiederverwendbaren Verpackungen zwar Rückenwind geben, aber für einen Wandel in der Breite allein nicht ausreichen“, sagt Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Schließlich würde die Wegwerfvariante für die meisten Kunden attraktiv bleiben, da diese nicht zurückgebracht werden müsse. „Verbraucher benötigen einen klaren Vorteil bei der Nutzung von Mehrweg. Dies lässt sich am wirksamsten mit der Verwendung von einheitlichen Mehrwegsystemen und einer Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einwegbecher, Boxen und Besteck erreichen“, sagt Metz. Kritisch sieht die DUH auch die Ausnahmeregelung für Kleinunternehmen zur Befreiung von der Mehrwegangebotspflicht.

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