Umstrittene Praxis Kükentöten beschäftigt oberstes deutsches Verwaltungsgericht

Leipzig/Düsseldorf · Millionen Küken müssen jedes Jahr sterben, weil sie männlich sind. Das umstrittene Töten steht nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Doch welche Alternativen gibt es?

Etwa 45 Millionen Küken werden jedes Jahr in Deutschland nach dem Schlüpfen getötet, weil sie männlich sind. Ihre Mast lohnt sich für die Betriebe wirtschaftlich nicht, weil sie keine Eier legen und zu wenig Fleisch ansetzen. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht muss nun in einem Revisionsverfahren eine grundsätzliche Entscheidung darüber treffen, ob das Töten der männlichen Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte dies vor drei Jahren bejaht.

Am heutigen Donnerstag wurde in Leipzig verhandelt, ein Urteil soll am kommenden Donnerstag verkündet werden. Das Land NRW hatte das umstrittene Kükentöten 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien aus Paderborn und Gütersloh hatten dagegen geklagt und sich in den Vorinstanzen durchgesetzt.

„Wir erwarten die Entscheidung mit Spannung“, sagt Karl-Frieder Kottsieper, Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbandes Nordrhein-Westfalen. In NRW gibt es rund acht Millionen Legehennen. Eine Henne legt etwa 250 Eier pro Jahr. Solange das Verfahren in Leipzig noch nicht abgeschlossen ist, wollen die Brütereien in NRW sich nicht äußern. Zwölf von bundesweit 30 Legehennen-Betrieben befinden sich in NRW, wobei sie kleiner sind als die Brütereien in den anderen Bundesländern. Das Schreddern männlicher Küken, wie es häufig gezeigt wird, wird zumindest in NRW nicht praktiziert, wie Kottsieper sagt. „Die Küken werden durch den Entzug von Sauerstoff getötet. Die beste Lösung für uns wäre, wenn das Kükentöten nicht mehr notwendig wäre, weil neue Verfahren es überflüssig machen.“ Die Geschlechtsbestimmung im Ei ist eines dieser Verfahren. Damit soll das Ausschlüpfen männlicher Küken verhindert werden. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hatte in dieser Woche mitgeteilt, dass die Methoden zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung „kurz vor der Marktreife“ stünden. Die Rahmenbedingungen müssten so gesetzt werden, dass die Wirtschaft möglichst schnell auf tierschützende Praktiken umsteigt. Mit den ethischen Grundsätzen des Tierschutzes sei die Praxis des Kükentötens nicht vereinbar, wie sie sagte.

Heinen-Esser appellierte aber auch an die Verbraucher, mit ihrem Einkaufsverhalten Einfluss zu nehmen: „Schon heute gibt es Alternativen im Lebensmitteleinzelhandel wie etwa die Mast von Bruderhähnchen“, sagte die Ministerin.

 Männliche Küken sitzen in einem Korb (Archivfoto).

Männliche Küken sitzen in einem Korb (Archivfoto).

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Tierschützer kritisieren, dass auch ein ungeschlüpftes Küken Schmerz empfinde, und es andere Lösungen geben müsse. Die Initiative „Bruderhahn“ fordert, in die Aufzucht der Hähne zu investieren und den Mehraufwand auf die Eier umzulegen. „Vier Cent für die Ethik“ heißt die Aktion - das sind die Mehrkosten pro Ei. Ein anderer Ansatz ist die Haltung von sogenannten Zweinutzungsrassen. Die männlichen Tiere werden gemästet, die weiblichen legen Eier – damit werden zwar keine Höchstleistungen erzielt, aber beide Geschlechter leben. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es in NRW aber bislang nur einzelne Angebote, in Süddeutschland existieren schon mehr Betriebe, die die männlichen Tiere aufziehen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet einen Überblick über Alternativen beim Eierkauf.

(mit Material der dpa)
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