Lehman-Anleger scheitern erneut vor dem BGH

Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Fällen Schadensersatzansprüche abgelehnt und damit erneut gegen Anleger der Pleite-Bank Lehman Brothers entschieden, die auf Rat ihrer Bank Zertifikate gekauft hatten.

Der BGH musste entscheiden, ob die Commerzbank über ihre Provision von 3,5 Prozent des Anlagebetrages hätte aufklären müssen. Das Gericht entschied, die Bank sei dazu nicht verpflichtet gewesen, und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.

(RP)
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