Düsseldorf Lebensversicherer R+V senkt Überschussbeteiligung

Düsseldorf · Die anhaltende Nie-drigzinsphase hat erste sichtbare Konsequenzen in der deutschen Lebensversicherung: Der Versicherer R+V teilte gestern mit, dass er die Überschussbeteiligung+ im kommenden Jahr von 3,6 auf 3,4 Prozent senken wird. Das Unternehmen ist die Nummer vier am deutschen Markt und damit der erste Große in der Branche, der die Verzinsung für seine Kunden senkt. Weitere Anbieter dürften folgen. Noch in dieser Woche will Marktführer Allianz seine Werte für die Überschussbeteiligung nennen.

Die Absenkung ist keine Überraschung. Zuletzt hat die Rating-Agentur Standard & Poor's erklärt, dass sie wegen der sinkenden Zinsen mit weiter sinkenden Überschüssen rechne. Das Problem der Anbieter: Sie haben in der Vergangenheit bei höheren Zinsen hohe Garantieversprechen abgegeben. Die dafür notwendigen Erträge können sie derzeit an den Kapitalmärkten nur schwer erwirtschaften. Daher schrumpft das, was über den Garantiezins (der Zins, den ein Versicherer maximal versprechen darf) hinaus an die Kunden ausgeschüttet wird, immer weiter – sofern es dem Versicherten noch nicht zugesagt wurde.

Einige Versicherer haben bereits neue Produkte aufgelegt, in denen der Garantiezins nur noch flexibel angewandt wird, das heißt: Er gilt dann nicht mehr für die gesamte Laufzeit eines Vertrages, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum und kann je nach Zinsentwicklung angepasst werden. Zudem wird in der Branche nicht ausgeschlossen, dass der Garantiezins noch weiter sinken könnte. Derzeit liegt dieser Wert bei 1,75 Prozent. Das gilt für Neuverträge. Jene, die zu früheren Zeiten abgeschlossen haben, bekommen natürlich den damals zugesicherten Garantiezins.

Zusammen mit dem am Ende der jeweiligen Laufzeit anfallenden Schlussüberschuss und der umstrittenen Beteiligung an den Bewertungsreserven schüttet die R+V Leben für das kommende Jahr 3,9 Prozent aus. Dieser Wert lag bisher bei 4,1 Prozent. Umstritten sind die Bewertungsreserven derzeit, weil die Versicherer nach geltendem Recht die Hälfte dieser Reserven an die Kunden ausschütten müssen. Da der Wert dieser Polster aber beispielsweise wegen der Kursschwankungen bei Staatsanleihen auch schwankt, wollen die Versicherer erreichen, dass sie von den Reserven einen kleineren Anteil an ihre Kunden abgeben müssen.

Zu Jahresbeginn waren die Versicherer mit ihrem Wunsch, das Gesetz zu ändern, gescheitert. Diesmal haben sie bereits ein positives Signal von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erhalten. Der CDU-Politiker steht auf dem Standpunkt, dass eine geringere Ausschüttung für mehr Stabilität bei kapitalschwächeren Versicherern sorgen könnte.

(RP)
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