Berlin Landgericht: Mietpreisbremse ist verfassungswidrig

Berlin · Das Landgericht Berlin hat die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft. Die entsprechende Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch führe zu einer Ungleichbehandlung von Vermietern, hieß es zur Begründung. Dies widerspreche dem Artikel 3 der Verfassung, in der die Gleichbehandlung festgeschrieben ist. Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt. Sie gilt für Ballungsgebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und soll den Anstieg bei der Wiedervermietung deckeln.

Festgelegt ist, dass die Miete den örtlichen Vergleichswert höchstens um zehn Prozent überschreiten darf. In Berlin hatte eine Frau geklagt, die für ihre Wohnung Miete zurückforderte, weil sie nach ihrer Einschätzung überhöht war. Allerdings betonte das Landgericht auch, das letztlich nur das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit entscheiden könne.

(rtr)
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