Redtube Landgericht Köln räumt mögliche Fehler ein

Köln (dpa) Nach Kritik an der Abmahnwelle gegen vermeintlich illegale Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht gestern mit.

Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte zehntausende Nutzer des Videoportals Redtube abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt.

(RP)
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