E-Government-Gesetz wird Thema im NRW-Landtag Land will bis 2025 Behörden digitalisieren

Düsseldorf · Mit Verzögerung wird das E-Government-Gesetz nun im Landtag diskutiert. Bereits in fünf Jahren sollen viele Behördengänge überflüssig sein. Trotzdem gibt es an den Plänen Kritik.

 Andreas Pinkwart will die NRW-Behörden digitalisieren.

Andreas Pinkwart will die NRW-Behörden digitalisieren.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Andreas Pinkwart ist sehr zufrieden: „Nordrhein-Westfalen macht Tempo bei der Digitalisierung der Landesverwaltung“, verkündete der Minister in der vergangenen Woche, nachdem das schwarz-gelbe Kabinett seinen Entwurf des E-Government-Gesetzes verabschiedet hatte, mit dem Behörden, Hochschulen und Schulen in NRW digitalisiert werden sollen. Am Mittwoch werden die Pläne der Koalition im Landtag diskutiert.

Das Gesetz ist ein Meilenstein – für NRW, aber auch für den Minister. Denn das E-Government-Gesetz war bislang Pinkwarts größte Baustelle. Ursprünglich sollte der Entwurf, mit dem die Landesverwaltungen digitalisiert werden sollen, dem Kabinett bereits im ersten Quartal 2019 vorgelegt werden. Dann hieß es, vor der Sommerpause sei es soweit, bevor man dann im September einen ersten Entwurf einbrachte, der nun endgültig beschlossen wurde.

Am Zeitplan hat sich gleichzeitig nichts geändert – 2025 sollen laut Landesregierung bereits alle Maßnahmen umgesetzt sein. „Die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen steht vor ihrer größten Reform der vergangenen 40 Jahre“, so Pinkwart. Doch dies sei auch nötig, da Bürger, Unternehmen und Verbände den Anspruch hätten, dass ihre Anliegen schnell und effizient erledigt würden. Viele Behördengänge wolle man überflüssig machen.

Knapp eine Milliarde Euro sollen dafür investiert werden, das Geld kann laut Wirtschaftsministerium durch mehr Effizienz dank der Digitalisierung allerdings an anderer Stelle wieder eingespart werden.

Digitale Bürgerbüros sollen Behördengänge überflüssig machen

Die Pläne der Landesregierung sehen unter anderem vor, dass digitale Bürgerbüros in den Städten eingeführt werden, über die dann die Anmeldung zum Offenen Ganztag, zu Schulen oder Kindertagesstätten erfolgen könnten. Auch Änderungen bei der Abfallentsorgung oder die Anmeldung der Hundesteuer könnten so mit ein paar Klicks durchgeführt werden. Momentan werden diese Projekte von den Modellkommunen Aachen, Gelsenkirchen, Paderborn, Soest und Wuppertal vorangetrieben. Die Lösungen sollen anschließend allen anderen Städten und Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Im zweiten Halbjahr sollen auch erste Versuche gestartet werden, Wohngeld elektronisch zu beantragen.

Schulen und Hochschulen sollen wiederum künftig elektronische Zeugnisse ausstellen können. NRW will diese Dokumente nach Angaben des Wirtschaftsministeriums mithilfe der Blockchain-Technologie fälschungssicher machen.

Unternehmen einfach online anmelden

Über das Gewerbe-Service-Portal.NRW können Gründer bereits heute elektronisch ein Gewerbe anmelden. Ab Sommer soll das Angebot erweitert werden, so dass beispielsweise auch die Eintragung in die sogenannte Handwerksrolle oder Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler und Bauträger online abgewickelt werden können.

Ob der Zeitplan angesichts der großen Ziele eingehalten werden kann, ist unklar. Zuletzt scheiterte bereits die rechtzeitige Umstellung von Tausenden PC-Arbeitsplätzen mit dem Betriebssystem Windows 7 auf eine neuere Version, nachdem der Hersteller Microsoft angekündigt hatte, keine Sicherheitsupdates mehr bereitzustellen. Die nun geplanten Änderungen durch das E-Government-Gesetz betreffen nach Angaben des Ministeriums allein knapp 120.000 PC-Arbeitsplätze, hinzu kämen weitere 50.000 digitale Arbeitsplätze durch die neuen Regelungen.

Opposition nennt Pinkwarts Zeitplan „waghalsig“

Die Opposition ist skeptisch. Der Zeitplan sei „waghalsig“, sagt der digitalpolitische Sprecher der Grünen, Matthi Bolte-Richter, zumal die Landesregierung mit der Änderung des E-Government-Gesetzes die elektronische Aktenführung, das Herzstück der digitalen Verwaltung, unter anderem im Innenministerium um zwei Jahre vertagen würde. Ursprünglich war als Zieljahr 2031 vorgesehen. Pinkwart nennt den Zeitplan hingegen „ambitioniert, aber erreichbar“.

Kritisch sieht Bolte-Richter auch die Regelungen beim Thema Open Data. Pinkwart hatte angekündigt, dass Landesbehörden verpflichtet werden, künftig Daten, die ihnen digital vorliegen, unentgeltlich und ohne große Hürden für die Öffentlichkeit bereitzustellen. „Damit gehn wir voran“, so Pinkwart. Bürger sowie Unternehmen könnten die Daten nutzen, auswerten und zu ihren Zwecken weiterverwenden und so vom Wissen der Verwaltung profitieren. Bolte-Richter kritisiert hingegen: „Das Gesetz legt explizit fest, dass kein Rechtsanspruch auf offene Daten besteht – sondern macht die Veröffentlichung vom Gutdünken der Behörden abhängig.“ Die Grünen fordern daher weitreichendere Änderungen.

Estland ist bei der bürgerfreundlichen Verwaltung Vorbild

Alles in allem sieht Andreas Pinkwart NRW auf einem guten Weg. Vergleiche mit Estland, das oft als großes Vorbild bei der Digitalisierung der Verwaltung genannt wird, sind aufgrund unterschiedlicher Systeme zwar nicht so leicht. Dennoch sagt der Wirtschaftsminister: „Auch wenn wir uns angesichts unserer langen Verwaltungsgeschichte und der hohen Komplexität wie Perfektion in der analogen Welt sicherlich noch schwer damit tun, haben wir alle Voraussetzungen in den kommenden Jahren zur einer unkomplizierten und bürgerfreundlichen digitalen Verwaltung zu gelangen, die jener Estlands in nichts nachsteht.“

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