Düsseldorf Land winkt Steag-Deal mit Bauchschmerzen durch

Düsseldorf · Bezirksregierung: Rückabwicklung hätte erhebliche Verluste für die NRW-Stadtwerke zur Folge.

Die umstrittene Übernahme des Stromkonzerns Steag durch NRW-Stadtwerke hat nun amtlichen Segen. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte, sie habe keine kommunalrechtlichen Bedenken. Allerdings hat ihre Prüfung Jahre gedauert. In ihrer "abschließenden Verfügung" macht die Bezirksregierung deutlich, welche Bauchschmerzen sie mit dem Deal hat: "Mir ist bewusst, dass eine erzwungene Rückabwicklung des Erwerbs der Steag zum jetzigen Zeitpunkt mit erheblichen Verlusten für das Stadtwerke-Konsortium verbunden wäre und diese Unternehmen nachhaltig schädigen würde." Soll wohl heißen: Man hat den Deal nur erlaubt, weil eine Untersagung zum jetzigen Zeitpunkt ein Desaster für die Stadtwerke geworden wäre.

Zum Hintergrund: Die Stadtwerke Dortmund, Duisburg, Essen, Bochum, Dinslaken und Oberhausen hatten die Steag in zwei Tranchen zu insgesamt 1,2 Milliarden Euro vom Mischkonzern Evonik übernommen. Das war fragwürdig: Erstens sind die Städte, die hinter den Stadtwerken stehen, hochverschuldet und können sich solche Risiken nicht leisten. In einem Rechtsgutachten für den Landtag erklärte Professor Janbernd Oebbecke die Übernahme auch als kaum vereinbar mit der Gemeindeordnung. Zweitens hat die Übernahme eines Versorgers, der 60 Prozent seines Umsatzes im Ausland macht, wenig mit örtlicher Daseinsvorsorge zu tun, wozu kommunale Unternehmen eigentlich verpflichtet sind.

Am 18. Dezember 2014 gab die Bezirksregierung dennoch grünes Licht. Dabei machte sie aber deutlich, dass sie das Auslandsgeschäft nicht prüfen konnte: Da der Erwerb der Steag nur als Ganzes erfolgen konnte, "kann dahinstehen, ob der Erwerb aller Steag-Beteiligungen im In- und Ausland bei isolierter Betrachtung überhaupt genehmigungsfähig wäre". Offenbar um Mauscheleien zu verhindern, verpflichtet die Bezirksregierung die Städte aber, für eine "stringente Berichtspflicht" der Steag gegenüber den kommunalen Vertretern in den Aufsichtsräten zu sorgen.

Wegen der vielen Einschränkungen wollte die FDP-Landtagsfraktion nun wissen, ob die Bezirksregierung ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Anhaltspunkte dafür seien nicht ersichtlich, erklärte das Innenministerium in seiner gestern veröffentlichten Antwort. "Das ist ein Skandal", sagte der FDP-Abgeordnete Dieter Brockes. "Es wurde so lange geprüft, bis unumkehrbare Tatsachen geschaffen wurden und man nichts mehr widerrufen kann."

(RP)
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