Leipzig Kunden wegen Unister-Insolvenz in Sorge

Leipzig · Eine Tochter der Internet-Firma soll eine Reiseanzahlung nicht an ein Hotel weitergeleitet haben.

Nach der Insolvenz des Internet-Unternehmens Unister häufen sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen die Anfragen von Kunden. Viele seien verunsichert, ob das Geld auch ordnungsgemäß an Hotels und Reiseveranstalter weitergeleitet werde. Der Verbraucherzentrale liegt ein Fall vor, in dem eine an die Unister-Tochter Urlaubstours geleistete Zahlung nicht an das gebuchte Hotel weitergeleitet worden ist. Demnach hatte eine Frau aus Düsseldorf für sich, ihren Sohn und ihre Mutter bei Urlaubstours im April 2016 eine zweiwöchige Pauschalreise nach Kreta gebucht. Nach der Ankunft im Hotel sei ihr nach mehreren Stunden Wartezeit in der Hotellobby mitgeteilt worden, sie müsse 2900 Euro zahlen. Das Hotel habe den von der Frau an Urlaubstours gezahlten Betrag nicht erhalten. Die Frau habe sich dann entschlossen, wieder nach Hause zufliegen, und fordere nun 4700 Euro zurück.

Dabei handele es sich um einen Einzelfall, der derzeit geprüft werde, erklärte ein Sprecher des Insolvenzverwalters Lucas Flöther. Grundsätzlich könnten aber Reisen, die über Urlaubstours gebucht werden, auch durchgeführt werden, hieß es. Die vorgeschriebene Kundengeldabsicherung übernehme der Versicherer Generali. Von dem fordert die Düsseldorferin ihr Geld zurück. Aber eine Antwort auf ihr Schreiben habe sie noch nicht erhalten, heißt es bei der Verbraucherzentrale.

Unister betreibt mit 1000 Mitarbeitern mehr als 40 Internetseiten, darunter Portale wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de. Die Holding hatte im Juli Insolvenz angemeldet, kurz nachdem Firmenchef Thomas Wagner bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen war.

Die Reiseportale sind von der Insolvenz nicht betroffen. Wer über sie einen Flug gebucht hat, schließt einen Vertrag mit der Fluggesellschaft, nicht mit dem Portal, das nur als Vermittler auftritt. Anders ist das bei Urlaubstours. Die ebenfalls insolvente Unister-Tochter ist ein Reiseveranstalter, also direkter Vertragspartner des Reisenden. Doch auch hier sind Verbraucher eigentlich abgesichert. Es greift in einem solchen Fall die Insolvenzversicherung des Veranstalters, die in der Europäischen Union vorgeschrieben ist. Wer eine Pauschalreise gebucht und bezahlt hat, der erhält einen Sicherungsschein als Nachweis für die Versicherung. Falls die Reise dann wegen der Insolvenz des Veranstalters nicht stattfinden kann, bekommen die Verbraucher zumindest ihr Geld zurück. Allerdings hat es in vergleichbaren Fällen bis zu zwei Jahre gedauert, bis der Versicherer des Veranstalters das Geld an den Kunden ausbezahlt hat. Betroffene sollten auf jeden Fall ihre Aufwendungen dokumentieren, rät Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen: also dem Versicherer Quittungen über schon gezahlte Beträge vorlegen.

(RP)
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