Finanzielle Entlastung Künstliche Befruchtung bei Kinderwunsch ist steuerlich absetzbar

Neustadt/Weinstraße · Der Kinderwunsch ist groß, aber bei vielen Paaren klappt nicht auf natürliche Weise. Manche entscheiden sich dann für eine künstliche Befruchtung. Einen Teil der Kosten zahlt die Krankenkasse. Ein Lohnsteuerhilfeverein erklärt zudem: Die Kosten sind von der Steuer absetzbar.

Eine menschliche Eizelle wird mit Spermien injiziert.

Eine menschliche Eizelle wird mit Spermien injiziert.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Wenn Paare einen unerfüllten Kinderwunsch haben, gibt es verschiedene Behandlungsmethoden. Gängigen Optionen der künstlichen Befruchtung sind allerdings teuer. Einen Teil der Ausgaben übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Kosten, die Paare für die künstliche Befruchtung selbst tragen müssen, können sie zudem steuerlich absetzen. Darauf macht der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) aufmerksam.

Paare können Ausgaben für die Behandlung, für Medikamente, für Fahrten zum Frauenarzt oder zur Kinderwunschklinik als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Im Steuerrecht zählt eine künstliche Befruchtung nämlich zu den Krankheitskosten.

Dies gilt für gängige Behandlungsmethoden wie einer direkten Samenübertragung in die Gebärmutter - Insemination (IUI) genannt, genauso wie für eine Befruchtung im Reagenzglas - der sogenannten In-Vitro-Fertilisation (IVF) - sowie für eine Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Bei diesem Verfahren wird das Spermium direkt in die Eizelle eingespritzt.

(cka/dpa)
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