Kündigung: BGH stärkt Vermietern den Rücken

Karlsruhe (dapd). Auch wenn ein Vermieter eine Mietwohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen benötigt, kann er dem Mieter in der Regel kündigen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Eine solche Nutzungsabsicht könne "ein berechtigtes Interesse" für eine Kündigung darstellen, urteilten die Richter. Dieses Recht sei nicht geringer zu bewerten als ein Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken, betonte der BGH unter Verweis auf die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit. Im konkreten Fall hatte ein Vermieter den Mietern gekündigt, weil seine Ehefrau ihre Anwaltskanzlei in die vermietete Wohnung verlegen wollte. (Aktenzeichen: BGH VIII ZR 330/11)

(AP)
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