Ab dem 1. Juli Kroaten dürfen unbeschränkt in Deutschland arbeiten

Berlin · Arbeitnehmer aus Kroatien haben ab dem 1. Juli 2015 freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wie das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss mitteilte, läuft dann eine zweijährige Übergangsfrist aus, die mit dem EU-Beitritt Kroatiens im Juli 2013 begann.

Kroatische Staatsangehörige müssen somit ab kommendem Monat keine Arbeitsgenehmigung mehr vorlegen, wenn sie in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren wollen.

Schon in der Übergangsphase gab es für kroatische Arbeitssuchende umfangreiche Erleichterungen, wie das Arbeitsministerium weiter mitteilte. Damit seien gute Erfahrungen gemacht worden. So seien schon jetzt rund 93.000 Kroatinnen und Kroaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, unter anderem im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im verarbeitenden Gewerbe.

Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ist neben dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital eine der Grundfreiheiten der EU. Sie bedeutet, dass jeder EU-Bürger sich grundsätzlich frei in der EU bewegen und wirtschaftlich betätigen kann.

(AFP)
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