Kreditkarten-Zahlungen: Zweifel an Sicherheit

Eigentlich sollte das 3D-Sicherheitsverfahren das Zahlen mit der Kreditkarte im Internet sicherer machen. Um sich gegenüber dem Master- oder Visa-Kreditkartenunternehmen auszuweisen, sollten Kunden beim Einkaufen nicht nur Namen, Kreditkartennummer und Prüfziffer angeben, sondern auch eine ihnen zugewiesene Geheimzahl.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt jedoch davor, dass Betrüger diesen Code abfangen und auf Kosten der Bankkunden einkaufen gehen könnten. Der Geschädigte könnte laut Verbraucherzentrale NRW für den Schaden in Haftung genommen werden, wenn er keine Manipulation nachweisen kann. Die Verbraucherschützer raten Bankkunden daher, auf die Teilnahme am Verfahren zu verzichten, bis die Zweifel an der Sicherheit ausgeräumt sind und die Haftungsfrage geklärt ist. Kreditkartenkunden von Bankinstituten wie der Deutschen Bank und mehrerer Volks- und Raiffeisenbanken können an dem 3-D-Verfahren teilnehmen. (RP)

(RP)
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