Telefonische Krankschreibung läuft aus Ärzte und Verbraucherschützer fordern dauerhafte Beibehaltung

Berlin · Während der Pandemie sollte es vor allem Ansteckungen vermeiden, dass man für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht immer extra in die Praxis musste - aber praktisch war es auch. Kann es doch so bleiben?

Stifte liegen auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer im Falle einer Krankschreibung durch den Arzt.

Stifte liegen auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer im Falle einer Krankschreibung durch den Arzt.

Foto: dpa/Jens Büttner

Nach den Erfahrungen der Corona-Krise werden Rufe nach dauerhaft möglichen Krankschreibungen per Telefon ohne Praxisbesuch lauter. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, sagte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur, dies sei eine wichtige Entlastung für Patienten und Ärzte, die sich bewährt habe. „Wir sollten die Regelung nicht nur fortsetzen, sondern auch jenseits von Atemwegserkrankungen auf weitere akute Beschwerden ausweiten.“ Hausärzte und die Verbraucherzentralen beklagten das Auslaufen einer entsprechenden Corona-Sonderregelung, die beibehalten werden sollte.

Dahmen sagte: „Eltern, die schon kranke Kinder zu Hause haben, sollten die telefonische Krankschreibung standardmäßig nutzen können. Auch auf zusätzliche akute Erkrankungen wie beispielsweise einen Magen-Darm-Infekt oder Endometriose-Patientinnen sollte die Regelung ausgeweitet werden.“ Die Ampel-Koalition sollte daher eine schnelle und pragmatische Fortsetzung beschließen. „Haus- und Kinderärzte kennen ihre Patienten“, erläuterte der Gesundheitsexperte. Sie könnten telefonisch über eine Krankschreibung entscheiden.

Die Corona-Sonderregelung zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden lief nur noch bis Freitag. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte sie seit Ende März 2020 mehrfach verlängert, um unnötige Kontakte zu reduzieren und Corona-Infektionen zu vermeiden. Angesichts der entspannteren Pandemie-Lage läuft die Regelung nun aber aus. Ab diesem Samstag müssen Patientinnen und Patienten wieder in die Praxen gehen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen.

Vom Deutschen Hausärzteverband kam Kritik. „Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten“, sagte die Vize-Vorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag). Weswegen eine Regelung, die in den vergangenen Jahren hervorragend funktioniert habe, jetzt ohne Not gestrichen werden solle, sei nicht nachvollziehbar. Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssten ein fester Bestandteil der Versorgung werden - beispielsweise auch für Patienten mit leichten Magen-Darm-Infekten, die nicht vor Ort behandelt werden müssen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte, die Konsequenz des vorläufigen Endes der Sonderregelung sei: „Mit Husten und Schnupfnase wieder ab ins übervolle Wartezimmer“. Eine dauerhafte Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wäre für Arztpraxen wie Patienten eine große Entlastung. Zielgruppe sollten besonders Menschen mit leichten Infekten und mit chronischen Erkrankungen ohne schwere Symptome sein.

(zim/dpa)
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